Übernachtungssteuer oder Kurtaxe

Auswirkungen auf die Ferienhaus-Vermietung

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Mai 2024

Der Tourismus ist für viele Kommunen eine wichtige Einnahmequelle und ein bedeutender Wirtschaftszweig. Das belegen auch Zahlen des Deutschen Reiseverbands. Demnach stellt die Tourismusbranche rund 3 Millionen Arbeitsplätze bereit und schafft einen Bruttomehrwert von mehr als 100 Milliarden Euro jährlich. Dennoch entsteht durch den Tourismus für die Städte und Gemeinden auch jede Menge Mehraufwand, um Infrastruktur und öffentliche Einrichtungen aufrechtzuerhalten.

Parkanlagen und öffentliche Toiletten müssen sauber gehalten, Fuß- und Fahrradwege saniert und neu gebaut werden. Je mehr Touristen zu Besuch kommen, desto mehr Gelder aus den Kassen der Kommune fließen in den Wirtschaftszweig. Und die Kassen sind knapp. Um diese wieder zu füllen, entschließen sich immer mehr Kommunen dazu, dies mit Übernachtungssteuern zu tun. Und wenn Ihre Kommune keine Übernachtungssteuer kennt, dann liegt das wahrscheinlich daran, dass sie unter einem anderen Namen läuft. Womöglich heißt sie bei Ihnen Bettensteuer, Kurtaxe, Citytax oder noch ganz anders – das Prinzip dahinter bleibt jedoch das Gleiche.

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© Unsplash

Sind derartige Steuern sinnvoll?

Immer wieder gibt es Kritik an Übernachtungssteuern und ähnlichen Abgaben. Dazu müssen Sie wissen, dass sich für diese Art der Abgaben die einzelnen Bundesländer verantwortlich zeichnen. Diese gestehen den Kommunen das Recht zu, ob sie eine Übernachtungssteuer einführen möchten oder nicht. Manche Bundesländer verweigern den Kommunen allerdings diese Möglichkeit. In Bayern dürfen Städte und Gemeinden diese nicht erheben, weshalb die Stadt München 2023 vor dem Verfassungsgericht Klage erhob. Auch Hoteliers klagen – allerdings gegen die Erhebung der Steuern – und zwar in den Bundesländern, in denen diese erhoben werden. Die Steuern schaffen zu viel bürokratischen Aufwand und bieten dagegen kaum Mehrwert, so die Vorwürfe. Die zuständigen Verfassungsgerichte hingegen sehen keinen Grund, die Übernachtungssteuer abzuschaffen. Diese sei mit dem Grundgesetz vereinbar. Kritik wird auch deshalb immer wieder laut, weil die Gelder angeblich nicht dort ankommen, wo sie sollen. Vermieter von Ferienunterkünften profitieren dann, wenn die Kommunen die Gelder sinnvoll einsetzen. Wenn Feriengäste auf eine intakte Infrastruktur und saubere Parkanlagen treffen, ist der Anreiz höher, dort erneut eine Ferienunterkunft zu mieten. Nachteil: Die Preise für die Touristen steigen.

Wie hoch sind die Abgaben – und wie werden sie berechnet?

Die Regeln für Übernachtungssteuern, Bettensteuern oder Kurtaxen treffen die Bundesländer, die wiederum die Details den Kommunen überlassen – entsprechend uneinheitlich und unübersichtlich präsentieren sie sich. Welche Regelungen für Ihre Ferienimmobilie gelten, erfahren Sie bei Ihrem zuständigen Amt. Einige Städte und Gemeinden verlangen einen prozentualen Anteil des Übernachtungspreises, andere wiederum einen fixen Betrag pro Übernachtung. Hamburgs Kultur- und Tourismustaxe staffelt sich nach Höhe des Nettoübernachtungspreises. Eisenach unterscheidet unter anderem zwischen Campingplätzen und Hotels. Wie Sie sehen, sind die Abgaben unterschiedlich ausgestaltet, weshalb Sie sich vorher gut informieren sollten, bevor Sie eine Ferienwohnung vermieten möchten.

In einigen Städten und Gemeinden gilt, dass beruflich bedingte Übernachtungen von derartigen Steuern ausgenommen sind, doch diese Regelung wird immer häufiger abgeschafft. Ohnehin müssten Sie in solchen Fällen nachweisen, dass Ihr Gast aus beruflichen Gründen bei Ihnen übernachtet hat. Ihr Gast muss dann bspw. über den Arbeitgeber das Zimmer buchen oder eine Bescheinigung des Arbeitgebers mit sich führen. Ob Aufwand und Nutzen in einem vernünftigen Verhältnis zueinander stehen, müssen Sie selbst entscheiden. Die Stadt Leipzig sieht noch weitere Ausnahmen vor. So brauchen Sie dann keine Abgaben zu leisten, wenn der Besucher aufgrund einer „zwingend notwendigen medizinischen Behandlung“ zugegen ist. Auch in diesem Fall ist ein Nachweis erforderlich.

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© Kirill via Unsplash

Um Ihnen eine Idee davon zu verschaffen, wie hoch solche Abgaben sind und woran diese bemessen werden, hier ein paar Beispiele ausgewählter Städte:

Berlin

In der Bundeshauptstadt verlangt das Finanzamt eine Übernachtungssteuer in Höhe von 5 % des Nettoentgelts, wovon Nebenkosten wie etwa Aufschläge für Frühstück abzuziehen sind. Betriebe mit mehr als 10 Betten leisten den Abschlag bis zum 10. Kalendertag jeden Monats. Falls Sie privat eine Ferienwohnung vermieten, dürften Sie Ihren Gästen wahrscheinlich weniger als 10 Betten zur Verfügung stellen. In diesem Fall zahlen Sie den Abschlag vierteljährlich.

Hamburg

Die nordische Hansestadt führte die Kultur- und Tourismustaxe (KTT) bereits 2012 ein. Die Einnahmen fließen nach Angaben der Hamburg Tourismus GmbH „zu nahezu 100 % in touristische, kulturelle und sportliche Projekte“. Die KTT ist in Hamburg auch für beruflich Reisende abzuführen und bemisst sich an der Höhe der Übernachtungspreise. Liegt der Übernachtungspreis unter 10 Euro, müssen Sie keine KTT zahlen. Ab 10 Euro und bis 25 Euro zahlen Sie bzw. Ihre Gäste 50 Cent pro Tag, bis 50 Euro noch einmal 50 Cent mehr und ab dann für jede weitere 50 Euro noch einmal einen Euro. Ob Sie als Vermieter die Steuerlast an Ihre Gäste weitergeben, bleibt Ihnen überlassen. Sie brauchen die Steuer auf Ihrer Rechnung auch nicht noch einmal extra anzugeben.

Bremen

In Bremen hört die Übernachtungssteuer auf den Namen Citytax. Auch dort gilt seit einer Gesetzesänderung vom Februar 2024 der Bremischen Bürgschaft, so der Name des Landtags, dass berufliche bedingte Übernachtungen nicht mehr von der Steuer ausgenommen sind. Die Höhe der Abgaben liegt bei 5 % des Übernachtungsentgelts und ist am 15. jeden Monats zu entrichten. Die Zahlungen nimmt der Magistrat Bremerhaven entgegen, das sowohl für die Belange in Bremen als auch in Bremerhaven zuständig ist. Eine Sonderregelung gilt für Gäste, die länger als 7 Tage bleiben, denn ab dem achten Tag fällt die Steuer weg. Die Abgabenhöhe von 5 % ist in vielen Städten üblich. So finden Sie diese auch in Köln, Bochum, Erfurt oder Duisburg wieder. Spitzenreiter in dieser Hinsicht sind Dortmund und Flensburg, die 7,5 % verlangen.

Leipzig

In der Steuererklärung der Stadtverwaltung Leipzig können Sie nachlesen, wie diese die Tourismusförderabgabe berechnet. Leipzig unterteilt die Abgaben nach bestimmten Kriterien ein, die sich auf die Art der Unterkunft beziehen. Pro Gast und Übernachtung ist jeweils ein Euro fällig, wenn Sie Ihre Gäste in „Jugendherbergen, Gasthöfen, Gasthäusern, Pensionen, Ferienwohnungen oder ähnlichen Einrichtungen“ unterbringen. Hotels bis 3 Sterne zahlen 1,50 Euro, ab 4 Sternen sind es 2 Euro pro Gast und Übernachtung.

Bedeutung für Vermieter einer Ferienunterkunft

Wie Sie an den ausgewählten Beispielen erkennen, ist eine pauschale Angabe über die Höhe der zu zahlenden Steuern und den für Vermieter entstehenden Aufwand nicht möglich. Die Regelungen unterscheiden sich schlichtweg zu stark voneinander. Für Vermieter liegt jedenfalls ein nicht zu unterschätzender Mehraufwand vor – vor allem dann, wenn sie den Ertrag gegenrechnen. Ob ein Vermieter einen Arbeitsnachweis von Gast verlangt, um am Ende des Tages einen Steuervorteil von einem Euro zu erwirtschaften, ist fraglich. Vielmehr dürfte es darauf hinauslaufen, dass die Sonderregelungen keine Beachtung finden und in höheren Preisen resultieren. Der Verwaltungsaufwand nimmt zu. Ihr Gast muss sich zusätzliche Zeit nehmen, der Vermieter der Ferienwohnung und die Behörden ebenso. Das ist auch die Kritik, die am häufigsten zu lesen ist. Die Einnahmen aus den Übernachtungssteuern seien für die Kommunen so niedrig, dass sich der Aufwand für Vermieter von Ferienwohnungen, Hoteliers etc. schlicht nicht lohnt, so der Tenor verschiedener Verbände.

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