Brandschutz in Ferienunterkünften

Sicherheitsmaßnahmen und Vorschriften für Ferienunterkünfte

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Mai 2024

Ein ausreichender Brandschutz kann im Notfall Leben retten. Außerdem schützt er das Eigentum. Gute Gründe, um sich Brandschutzverordnungen und empfohlene Sicherheitsmaßnahmen einmal genauer anzuschauen. Insbesondere der Umstand, dass sich Gäste in den Ferienunterkünften nicht so gut auskennen wie daheim, sollten Vermieter beim Brandschutz bedenken.

Feuermelder©Succo_Unsplash

© Succo via Unsplash

Die rechtliche Situation

Welche Maßnahmen Vermieter einer Ferienwohnung in Deutschland ergreifen müssen, um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden, lässt sich leider nicht pauschalisieren. Zum einen sind entsprechende Bauverordnungen Ländersache, zum anderen werden die genauen Bestimmungen teilweise den Kommunen überlassen. Vermieter sollten im Zweifel beim zuständigen Amt nachfragen, welche Richtlinien gelten. Die Grundlagen der Brandschutzmaßnahmen für Ferienunterkünfte stehen in zwei Rechtstexten. Dabei handelt es sich um die Landesbauverordnung des jeweiligen Bundeslandes sowie die Beherbergungsstättenverordnung. Die Landesbauverordnung trifft dabei eine wichtige Unterscheidung, und zwar die zwischen Sonderbau und Standardbau. Der Begriff Standardbau findet zwar keine Verwendung, hat sich aber im allgemeinen Sprachgebrauch durchgesetzt. Alle Gebäude, die kein Kriterium eines Sonderbaus erfüllen, sind demnach ein Standardbau. 

Der Sonderbau

Die Liste, wann ein Gebäude der Kategorie Sonderbau angehört, ist lang. Das entscheidende Kriterium für Vermieter von Ferienunterkünften ist, dass es sich bei einem Gebäude unter anderem dann um einen Sonderbau handelt, wenn die Unterkunft mehr als 12 Betten bereitstellt. Dann gelten deutlich strengere Regeln gemäß der sogenannten Muster Beherbergungsstättenverordnung (MBeVO). Dann müssen Vermieter etwa für Feuerlöscher sorgen, in manchen Bundesländern für Brandschutztüren sowie jederzeit damit rechnen, einer Prüfung unterzogen zu werden. Privat vermietete Ferienwohnungen dürften eher selten in die Kategorie Sonderbau fallen. Genaue und spezielle Vorgaben finden sich für privat vermietete Ferienwohnungen keine. Dort gelten die gleichen Bestimmungen wie für private Wohnräume. Da es bei Sonderbauten umfassende Regelungen gibt und sich die Vermieter in derartigen Fällen ohnehin mit Sachverständigen auseinandersetzen müssen, dreht sich in diesem Ratgeber alles um die Maßnahmen, die private Vermieter treffen müssen und können, um die Sicherheit ihrer Gäste zu gewährleisten.

Privat vermiete Ferienwohnungen

Die einzige bundesweit einheitliche Regelung bezüglich Brandschutzmaßnahmen ist die Pflicht, funktionierende Rauch- und Kohlenstoffdioxidmelder in den Räumlichkeiten zu installieren. Diese müssen in allen Schlafräumen, allen Fluren sowie in allen Treppenhäusern angebracht werden, die nach draußen führen. Sie sollten die DIN-Norm EN14604 erfüllen. Eine TÜV-Zertifizierung ist ein weiteres Qualitätsmerkmal. Achten Sie außerdem darauf, dass die Rauchmelder sowohl visuell als auch auditiv vor Gefahren warnen.

Dennoch können Vermieter weitere Maßnahmen ergreifen, um für ausreichenden Brandschutz zu sorgen. Dabei ist es empfehlenswert, Brände erst gar nicht entstehen zu lassen bzw. es den Bränden möglichst schwer zu machen, sich zügig ausbreiten zu können. Dabei ist es nicht grundsätzlich notwendig, dass jedes Möbelstück der Kategorie schwer entflammbar entspringt. Es lohnt sich dennoch, zumindest in der Nähe von Gefahrenquellen über die Entflammbarkeit der Inneneinrichtung nachzudenken.

  • Schwer entflammbare Inneneinrichtung: Ein Brand breitet sich schneller aus, wenn er auf die richtigen Materialien trifft. Leicht entflammbare Vorhänge dienen als hervorragender Brandbeschleuniger. Insbesondere in der Küche sollten Sie auf diese verzichten, um das Übersetzen etwa einer Stichflamme vom Herd auf Vorhänge zu vermeiden. Außerdem gibt es Möbel, die deutlich schneller in Flammen aufgehen als andere. Spezielle Brandschutzmöbel unterliegen den DIN-Normen 1021-1 und 1021-2. Diese werden auch als Zigaretten- bzw. Streichholztest bezeichnet. DIN-Norm 54341, auch als Papierkissentest bekannt, zeichnet Möbel ebenfalls als Brandschutzmöbel aus. 
  • Elektrogeräte: Billige Elektrogeräte neigen eher dazu, Brände auszulösen. Ein Lichtbogenkurzschluss, defekte Steuereinrichtungen oder Überlastungen elektronischer Bauteile führen immer wieder zu Bränden. Achten Sie darauf, soweit es möglich ist, derartige Geräte nicht in die Nähe leicht entflammbarer Materialien zu stellen. Geräte mit gebrochenem Kabel sollten Sie dringend austauschen. Staubansammlungen in den Geräten führen zu Wärmestau, der ebenfalls gefährlich sein kann. Wenn sich in der Wohnung keine Gäste befinden, sollten Sie alle Elektrogeräte vom Stromnetz nehmen.
  • In den meisten Ferienwohnungen herrscht allein aufgrund des unangenehmen Geruchs Rauchverbot. Hinsichtlich vorbeugender Brandschutzmaßnahmen hätten Sie noch einen weiteren guten Grund, das Rauchen in der Wohnung zu untersagen.
  • Wenn Sie Ihren Gästen das Grillen nicht explizit verbieten, stellen Sie einen geeigneten Platz im Außenbereich zur Verfügung. Der Boden sollte eben und feuerfest sein und der ausgewiesene Bereich ausreichend Platz bieten, um ein Ausweiten des Feuers zu verhindern. Stellen Sie außerdem Sand zum Löschen des Grills sowie zugelassene Grillanzünder zur Verfügung. Spiritus oder andere Brandbeschleuniger sind sehr gefährlich und verboten. Ansonsten können Sie Ihren Gästen einen Gas- oder einen Elektrogrill zur Verfügung stellen. Dafür können Sie auch einen Aufpreis verlangen.

Falls es dennoch zu einem Ausbruch kommt, sorgen Sie dafür, dass Ihre Gäste die Brände möglichst schnell löschen und/oder eindämmen können, um Schlimmeres zu verhindern. 

  • Feuerlöscher: Trotz nicht vorhandener Feuerlöscherpflicht ist die Anschaffung eines Feuerlöschers eine sinnvolle Maßnahme, um Ihren Gästen das Löschen kleiner Feuer zu ermöglichen. Insbesondere Feuerlöscher der Brandklasse F sollten Sie bereitstellen. Diese eignen sich, um Fettbrände zu löschen. Der Feuerlöscher sollte außerhalb der Reichweite von Kindern aufbewahrt werden. Außerdem muss er alle 2 Jahre gewartet werden. Der Austausch des Löschmittels findet, je nach Feuerlöscher, alle 6 bis 8 Jahre statt. Bei der Wahl des Feuerlöschers achten Sie zudem auf das Gewicht bzw. die Größe. Nicht jeder Gast ist in der Lage, mit schweren Feuerlöschern umzugehen, zu kleine Feuerlöscher enthalten dagegen zu wenig Löschmittel. Ein 6 kg schwerer Feuerlöscher gilt als empfehlenswert.
  • Löschdecke: Eine Ergänzung oder eine Alternative zum Feuerlöscher stellt eine Löschdecke dar. Diese arbeitet weniger effizient als ein Feuerlöscher, ist in der Handhabung allerdings einfacher, weil intuitiver. Die Vorgaben für Material und Aussehen legt DIN EN 1869 fest. Für den privaten Gebrauch ist eine Mindestgröße von 1×1 Meter typisch. Löschdecken gelten aufgrund geringer Löschfähigkeit nicht als Ersatz für einen Feuerlöscher und eignen sich nur, um kleinere Brände und sogenannte Entstehungsbrände zu löschen.

 

Kommt es zu einem Brand, der nicht mehr kontrollierbar ist, sollten Flucht- und Rettungswege so gestaltet sein, dass sie den Weg nach draußen nicht unnötig erschweren.

  • Freie Fluchtwege: Sorgen Sie dafür, dass unnötig breite Schränke oder andere Möbelstücke und dekorative Elemente den Weg ins Freie nicht verkomplizieren. Das mag zunächst etwas übervorsichtig klingen, doch nicht jeder Gast ist mobil und manche geraten bei Feuern in Panik. Dann können Gegenstände auf dem Flur zur Stolperfalle werden.
  • Auf leicht entflammbare Gegenstände sollten Sie auf den Fluchtwegen auf jeden Fall verzichten, damit im Fall der Fälle diese den Weg nach draußen nicht versperren. 

Außerdem ist es hilfreich, ein Informationsblatt oder eine Gästemappe bereitzuhalten. Nicht jeder Gast weiß, wie er sich im Notfall verhalten muss. Notieren Sie darauf auf jeden Fall die Notrufnummern und die Adressen der umliegenden Krankenhäuser. Anweisungen, welche Verhaltensweisen sinnvoll sind, finden dort ebenfalls Platz. Wie reagiert man im Falle eines Fettbrandes? Welche Erstmaßnahmen sollten bei Verbrennungen getroffen werden? Weisen Sie zudem auf mögliche Fluchtwege hin.

Stellen Sie Ihren Gästen zudem ein Erst-Hilfe-Set bereit, um kleinere Verbrennungen schnell und unkompliziert zu versorgen. Neben üblichen Erste-Hilfe-Sets gibt es ebenfalls Sets gegen Brandwunden.

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