Holen Sie sich Ihre DTV-Klassifizierung für Ihre Ferienunterkunft

Heben Sie sich mit einer zusätzlichen Auszeichnung von der Masse ab

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Mai 2024

Für Reisende ist die Suche nach einer geeigneten Ferienunterkunft immer wieder mit Überraschungen verknüpft. Entspricht die gebuchte Ferienwohnung auf der Internetseite wirklich dem, was versprochen wurde? Leider informieren nicht alle Vermieter transparent und fair, sodass Gäste mitunter enttäuscht sind. Auch Kundenrezensionen entsprechen nicht immer objektiven Maßstäben, auch wenn sie bei der Einschätzung einer Ferienunterkunft sehr hilfreich sind.  Um Vertrauen und Transparenz zu schaffen, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Ferienwohnung vom Deutschen Tourismusverband unabhängig klassifizieren zu lassen. Auf diese Weise wissen potenzielle Gäste sofort, was sie erwarten dürfen.

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© John Schnobrich via Unsplash

Das ist der Deutsche Tourismusverband

Der Deutsche Tourismusverband e.V. (DTV) sieht sich als Interessenvertreter des deutschen Tourismus. Er handelt als Dachorganisation für landesweite, regionale und örtliche Tourismusorganisationen und das bereits seit der Gründung im Jahr 1902. Der Sitz des Verbandes liegt in Berlin und zählt gut 100 Mitglieder. Das übergeordnete Ziel ist die Verbesserung des Tourismusstandortes Deutschland. Dieses Ziel wird etwa durch Lobbyarbeit auf allen politischen Ebenen, Partnerschaften und kooperativer Arbeit erreicht.

Mindestkriterien für eine Bewertung

Der Deutsche Tourismusverband erwartet für die Klassifizierung einige Mindestkriterien. Diese Kriterien gelten als Grundlage, um vom Verband überhaupt bewertet zu werden. Die vollständige Liste finden Sie auf der offiziellen Internetseite des Deutschen Tourismusverbandes. Die Kriterien umfassen unter anderem folgende Stichpunkte:

  • Hygienestandards werden eingehalten
  • Die Zimmer sind abgeschlossene Einheiten und durch eine abschließbare Tür betretbar
  • Wenigstens eine ausschließlich für Gäste nutzbare sanitäre Einrichtung ist vorhanden
  • Beheizbare Räume
  • Keine Kellerwohnung
  • Einige Ausstattungsgegenstände, unter anderem Haartrockner, Handtuchhalter, Leselampen, Wasserkocher, Verbandskästen und Rauchmelder, sind vorhanden

Die Sternebewertung

Erfüllt Ihre Ferienunterkunft die Mindestanforderungen, können Sie eine Klassifizierung beantragen. Insgesamt kann Ihre Ferienunterkunft bis zu fünf Sterne erhalten. Dabei steigt die Qualität mit jedem Stern an. Der Deutsche Tourismusverband beschreibt die Sternekategorien wie folgt:

  • Ein Stern: Einfache und zweckmäßige Gesamtausstattung der Ferienunterkunft mit einfachem Komfort. Die erforderliche Grundausstattung ist vorhanden. Altersbedingte Abnutzungen sind möglich.
  • Zwei Sterne: Zweckmäßige und gute Gesamtausstattung mit mittlerem Komfort. Die Ausstattung ist in einem guten Erhaltungszustand und in solider Qualität.
  • Drei Sterne: Wohnliche Gesamtausstattung mit gutem Komfort. Die Ausstattung ist von besserer Qualität, bei optisch ansprechendem Gesamteindruck.
  • Vier Sterne: Höherwertige Gesamtausstattung mit gehobenem Komfort. Ansprechende Qualität mit einem aufeinander abgestimmten Gesamteindruck.
  • Fünf Sterne: Erstklassige Gesamtausstattung mit exklusivem Komfort. Großzügiges Angebot in herausragender Qualität mit sehr gepflegtem, außergewöhnlichem Gesamteindruck.

Eine detaillierte Ausarbeitung finden Sie auf der Webseite des DTV

Der Deutsche Tourismusverband schlüsselt die Kriterien der Sternekategorien sehr detailliert auf. Sie können diese Kriterien jederzeit auf der Internetseite einsehen. Es gibt fünf übergeordnete Themen, die Sie auch persönlich abarbeiten können. So ist es möglich, eine potenzielle Bewertung einzuschätzen oder Punkte auszubessern. Der Verband unterscheidet zwischen Ferienzimmern sowie Ferienwohnungen und -häusern. Die Kriterien ähneln sich zu großen Teilen. Einige wenige Merkmale unterscheiden sich jedoch bei der Bewertung. Für Ferienwohnungen und -häuser gelten unter anderem folgende Kriterien:

  • Infrastruktur: Umfasst unter anderem die Wohnfläche, Heizsysteme, Fernseher und Streamingdienste, weitere elektrische Geräte, Parkplätze, Ladestationen für E-Bikes und E-Autos und einige Ausstattungsgegenstände
  • Räumlichkeiten: Die Größe der einzelnen Zimmer, Qualität und Zustand der Ausstattung aller Räume werden einzeln bewertet
  • Service: Angebotene Handtücher und Bettwäsche, Serviceleistungen wie Reinigung und Getränke, Zahlungsmöglichkeiten 
  • Freizeit: Saunas, Pools, Garten, Fitnessräume, Spiel- und Sportplätze
  • Besonderheiten: Besondere Leistungen, die nicht üblich sind

Hinzu kommen kommunikationspflichtige Kriterien, die allerdings bei der Bewertung keine Rolle spielen. Die Bewertung der Ferienzimmer fällt strukturell sehr ähnlich aus.

 

Merkmale für mindestens drei Sterne

Der deutsche Tourismusverband verweist in seinen Ausarbeitungen auf Mindestkriterien, die Sie für drei, vier und fünf Sterne erreichen müssen. Die folgende Liste enthält eine beispielhafte Auflistung, um Ihnen einen Überblick zu verschaffen. Die vollständige Liste finden Sie auf der offiziellen Internetseite des DTV. Alle Kriterien, die für drei Sterne gelten, sind ebenfalls Mindestanforderungen für vier und fünf Sterne.

  • Drei Sterne: Flachbildfernseher, kostenfreies WLAN, Backofen, Räume und Ausstattung entsprechen bestimmten Mindestanforderungen
  • Vier Sterne: Anzahl der Sitzflächen entspricht mindestens der Maximalbelegung, Spülmaschine vorhanden, bezogene Betten, Mindestanforderungen der Räume und Ausstattung steigen gegenüber drei Sternen
  • Fünf Sterne: Waschmaschine vorhanden, Mindestanforderungen der Räume und Ausstattung steigen gegenüber vier Sternen

Der DTV geht dabei mit einem Punktesystem vor. Einen Stern erhalten Sie ab 150 Punkten, 5 Sterne ab 650 Punkten. Das bedeutet nicht, dass eine Ferienunterkunft automatisch 5 Sterne erhält, wenn sie 650 erhält. Solange die grundlegenden Kriterien nicht erfüllt sind, vergibt der DTV nur die bis dahin gültige Sterneanzahl. Das Punktesystem gewichtet Kriterien. Die Größe der Wohnung ist demnach wichtiger als der Umstand, dass eine Schuhablage oder eine Garderobe im Eingangsbereich vorhanden ist. Während Sie für eine Wohnung ab 100 m² 32 Punkte erhalten, freuen sich Vermieter über 4 Punkte, wenn Sie Ihren Gästen die Schuhablage bereitstellen. Sie können auch Minuspunkte erhalten. Wenn in der Wohnung für mehr als vier Personen nur ein Badezimmer zur Verfügung steht, müssen Sie mit acht Minuspunkten rechnen. Müssen Ihre Gäste mit einem fensterlosen Badezimmer auskommen, das obendrein über kein elektrisches Lüftungssystem verfügt, sind 16 Minuspunkte die Folge. Auch für die Qualität und den grundlegenden Zustand eines Raumes erhalten Sie Punkte. Frisch gestrichene, saubere Wände und neuwertige Möbel hinterlassen einen positiven Eindruck.

Weshalb eine Klassifizierung für Sie sinnvoll ist

Eine Klassifizierung bringt sowohl Ihnen als auch Ihren Gästen weitreichende Vorteile. Die unabhängige Bewertung führt zu einem erhöhten Vertrauen, was sich positiv auf die Belegung Ihrer Unterkunft auswirken kann. Schließlich wissen die Gäste, dass die angebotene Ferienwohnung ihren Ansprüchen genügt. Kunden dürften sich tendenziell eher für Ferienwohnungen entscheiden, die auf eine DTV-Klassifizierung verweisen können und nehmen dafür meistens auch einen kleinen Aufpreis hin. Die Sternebewertung können Sie sowohl auf Ihrer eigenen Internetseite anzeigen als auch auf den meisten Buchungsportalen. Zudem profitieren Sie von den Zusatzleistungen, die Ihnen bei einer Mitgliedschaft beim Verband zustehen. Dazu gehören unter anderem eine Beratung durch das klassifizierende Fachpersonal, ein jährliches, kostenloses Webinar und aktuelle Informationen und Ratschläge rund um den Tourismus in Deutschland.

So erlangen Sie eine DTV-Klassifizierung

Je nachdem, welche DTV-Klassifizierung Sie anstreben, setzen Sie zunächst die erforderlichen Maßnahmen um. Stimmt Ihre Umsetzung mit den Mindestkriterien des DTV überein, treten Sie mit den für Ihren Standort zuständigen DTV-Niederlassung in Kontakt. Dort erhalten Sie alle weiteren Informationen, wie das Prüfverfahren vonstattengeht und legen einen Prüfungstermin fest. Welche örtliche Prüforganisation sich für Ihre Ferienunterkunft verantwortlich zeichnet, entnehmen Sie der Webseite des DTV. Am Tag des Prüfungstermins erhalten Sie Besuch eines zertifizierten DTV-Prüfers, der Ihre Ferienunterkunft genauestens unter die Lupe nimmt und diese auf Herz und Nieren prüft. Sollte diese den gewünschten Anforderungen entsprechen, dürfen Sie sich über eine Urkunde freuen und drei Jahre mit der Sternebewertung und der DTV-Klassifizierung werben.

Welche Kosten auf Sie zukommen

Der Tourismusverband gibt die Kosten mit maximal 214,20 Euro (inkl. MwSt.; ggfs. zzgl. Reisekosten) an. Die Kosten schwanken von Prüforganisation zu Prüforganisation. Genauere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer örtlichen Prüforganisation.

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