GEMA-Gebührenpflicht

Alles, was Sie darüber wissen müssen

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Novemer 2024

Die GEMA verwaltet Nutzungsrechte musikalischer Werke. Wer in Deutschland Musik öffentlich wiedergeben möchte, muss sich dazu die Lizenzrechte von der GEMA beschaffen. Unter fast allen Umständen betrifft diese Regelung auch die Inhaber von Ferienunterkünften. Dennoch gibt es ein paar Ausnahmen, die für die meisten Eigentümer einer Ferienwohnung allerdings wohl keine Rolle spielen dürften.

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Was ist die GEMA?

Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte, besser bekannt unter dem Akronym GEMA, hat sich die faire Vergütung ihrer Mitglieder auf die Fahne geschrieben. Die GEMA dient als zentrale Anlaufstelle für alle, die bestimmte Nutzungsrechte musikalischer Werke erwerben möchten. Ohne die GEMA müssten sich die Personen an jeden Rechteinhaber (in der Regel die Künstler) einzeln wenden. Die GEMA nimmt unter anderem eine zentrale Rolle bei der Wiedergabe der Musik im Radio ein. Auch in Diskotheken oder bei Hochzeiten müssen DJs eine Gebühr für die verwendeten Lieder zahlen.

 

Der Knackpunkt Öffentlichkeit

Wenn Sie privat Musik hören, zahlen Sie keine GEMA-Gebühren. Das hat verschiedene Ursachen. Hören Sie Musik über das Radio, zahlt der Sender bereits für die öffentliche Bereitstellung der Musik. Hören Sie Musik über CDs oder Platten, zahlen Sie die Nutzungsrechte über den Kauf. Streamingdienste wie Spotify zahlen ebenfalls Rechte, damit Sie die Musik privat hören dürfen. Die Musik in der Öffentlichkeit abzuspielen, etwa in Bars oder im Friseursalon, ist allerdings ausdrücklich verboten. Wenn Sie Ihre CD also öffentlich wiedergeben möchten, müssen Sie der GEMA eine Gebühr entrichten. Ansonsten begehen Sie juristisch betrachtet Diebstahl. 

Die Ferienunterkunft als öffentlicher Raum

Spätestens mit dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom Juni 2020 (I ZR 171/19) stehen die Regelungen für Ferienunterkünfte fest. Gemäß § 20b des Urheberrechts kann das Recht der Weitersendung eines gesendeten Werks von einer Verwertungsgesellschaft geltend gemacht werden. Für Sie als Besitzer einer Ferienunterkunft haben die Regelungen natürlich konkrete Auswirkungen. Sobald Sie Ihren Gästen einen Fernseher oder ein Radio zur Verfügung stellen, sind Sie verpflichtet, GEMA für die Fewo zu zahlen. Begründet wird das Vorgehen damit, dass Sie Ihre Ferienunterkunft öffentlich und damit den Fernseher oder das Radio einem breiten Publikum bereitstellen. Im Grunde gleichen sich die Regelungen für Ferienwohnungen also mit denen eines Hotels.

Der Begriff der Öffentlichkeit ist hier wenig intuitiv. Wenn Sie Ihre Ferienwohnung über das komplette Jahr hinweg für nur eine Woche und an einen Gast vermieten würden, müssen Sie trotzdem GEMA-Gebühren bezahlen. Die tatsächliche Anzahl der Personen, denen Sie die Inhalte bereitstellen, ist irrelevant. Ihr Angebot ist auf keine bestimmte Anzahl Personen begrenzt, sie ist unbestimmt.

 

Die Berechnung der Gebühren

Da es sich bei der Beherbergung von Gästen um einen wichtigen Zweig bei der Nutzungsverwertung handelt, stellt die GEMA Interessierten auf Ihrer Internetseite einige Informationen und eine spezielle Registrierung zur Verfügung. Um Ihre Ferienwohnung bei der GEMA anmelden zu können, sind daher glücklicherweise nur wenige Schritte nötig. Dazu begeben Sie sich zum Preisrechner und geben die benötigten Bedingungen ein. Es handelt sich bei Ferienwohnungen (Fernseher, Radio) um eine dauerhafte Art der Musiknutzung. Der Preis, den Sie letztendlich bezahlen müssen, hängt von der Anzahl der Wohneinheiten ab und davon, ob Sie Pay-TV und private TV-Sender anbieten. Für das übliche Angebot liegen die Gebühren der GEMA für ein Ferienhaus bei knapp 3 Euro.

  •  Bei Unsicherheiten besser nachfragen

    Die Gebührenstruktur der GEMA ist zum Teil recht unübersichtlich. Wenn Sie sich bei der Zahlung der GEMA-Gebühren für Ihre Ferienwohnungen unsicher sind, steht Ihnen der Kundenservice zur Verfügung. So können Sie sicherstellen, die Vorschriften der GEMA einzuhalten.

Ferienwohnung selbst nutzen

Wenn Sie die Ferienwohnung ausschließlich selbst nutzen und auf keiner Ferienwohnungwebsite inseriert haben, zahlen Sie selbstverständlich keine Gebühren an die GEMA. In diesem Fall senden Sie das Programm schließlich nicht an ein öffentliches Publikum weiter. Nutzen Sie dagegen die Ferienwohnung nur teilweise selbst und vermieten sie ebenso an Dritte, müssen Sie die Gebühr entrichten.

 

Welche Ausnahmen kennt die GEMA?

Wenn Sie öffentlich Musik abspielen, gibt es zwei Ausnahmen, bei denen die GEMA kein Geld von Ihnen verlangt. Zum einen ist das lizenzfreie Musik. Das bedeutet im Grunde, dass Sie sowohl Ihre eigene als auch die Musik anderer Hobbymusiker abspielen dürfen, die nicht bei der GEMA gemeldet sind. Zum anderen dürfen Sie Musik von Musikern bzw. Urhebern abspielen, die seit über 70 Jahren tot sind. Wenn Sie also alte Volkslieder oder klassische Musik anmachen, brauchen Sie sich um die GEMA nicht zu sorgen.

 

Mit welchen Konsequenzen müssen Sie bei einer Nichtzahlung rechnen?

Die Konsequenzen können beachtlich sein und Sie sollten diese nicht unterschätzen. Vor allem angesichts der Kosten lohnt es sich nicht, GEMA-Gebühren in irgendeiner Form illegal zu umgehen. Abmahnungen und Unterlassungserklärungen sind die ersten Mittel, zu denen die GEMA greift. Teuer kann es vor allem dann werden, wenn die GEMA Schadensersatzforderungen stellt. Sicherlich ist die Gefahr gering, dass die GEMA Ihnen auflauert und prüft, ob Sie GEMA-pflichtige Inhalte in Ihrer Ferienwohnung verbreiten, doch das Risiko ist es nicht wert.

Wie kann man GEMA-Gebühren umgehen?

GEMA für Ferienwohnungen zahlen? Das zu umgehen ist möglich, indem Sie Ihre Ferienwohnung ohne Radio oder Fernseher ausstatten. Das dürfte aufgrund der niedrigen Kosten jedoch kaum eine Option sein. Einzig kleine Monteurzimmer oder spezielle Ferienwohnungen, die ein besonderes Erlebnis bieten wollen, könnten eine Ausnahme darstellen. Sie sollten auf keinen Fall versuchen, trotz bereitgestelltem Fernseher dieses als „nicht-existent“ anzugeben. Wenn Sie Ihre Ferienwohnung inserieren, werben Sie normalerweise bereits mit Ihrer Ausstattung. Für die GEMA wäre es ein leichtes Spiel, Sie zu überführen. Geben Sie die Ausstattung hingegen auch im Inserat nicht an, schauen Ihre Gäste sicherlich verdutzt und mieten womöglich eine andere Ferienwohnung. Die wenigsten Gäste möchten auf einen Fernseher verzichten. Eine Ausnahme gibt es. Empfangen Sie Ihre Signale ausschließlich über DVB-T-Antenne, brauchen Sie keine GEMA für Ferienwohnungen zu zahlen. Laut eines Urteils des Bundesgerichtshofs sei diese Art der Übertragung keine öffentliche Wiedergabe. Das dürfte für Sie nur interessant sein, wenn das ohnehin bereits der Fall ist.

 

Das Wichtigste zusammengefasst

Als Besitzer einer oder mehrerer Ferienunterkünfte sind Sie dazu verpflichtet, der GEMA Gebühren für die Weitersendung, konkret für die Nutzung eines Fernsehers oder Radios, zu zahlen. Ziel ist es, Künstler und Komponisten für Ihre Arbeit gemäß dem Urheberrecht entsprechend zu entlohnen. Nach einigen wichtigen Urteilen kommen Sie um den Beitrag für Ihre Ferienwohnung definitiv nicht mehr herum – zumindest dann nicht, wenn Sie die wenigen Ausnahmefälle außer Betracht ziehen. Die Nutzung einer DVB-T-Antenne und das Abspielen ausschließlich lizenzfreier Musik sind da zu nennen. Da mittlerweile jedoch nahezu jede Ferienunterkunft über einen Fernseher und oft auch ein Radio verfügt, sind diese Fälle sehr selten. Die Kosten sind, vor allem im Verhältnis zu der GEZ bei der Zimmervermietung, recht überschaubar. Wie viel Sie letztendlich bezahlen müssen, erfahren Sie bei der Registrierung und nach Beantwortung einiger Fragen auf der Homepage der GEMA. Die Seite ist auch die erste Anlaufstelle, wenn Sie weitere Fragen haben.

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