Was ist die Ecotasa auf den Balearen?

So berechnen Sie die Ökosteuer auf den Balearen

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April 2025

Die Balearen, insbesondere Mallorca und Ibiza, gehören zu den beliebtesten Reisezielen deutscher Urlauber. Doch der hohe Andrang aus ganz Europa hat seine Spuren hinterlassen. Die Ecotaxe auf den Balearen soll einigen dieser Probleme entgegenwirken und den Tourismus nachhaltiger gestalten. Die Steuer wurde 2016 eingeführt.

Was ist die Exotaxe?

Der in Spanien genutzte Begriff „Ecotasa de Baleares“ verrät bereits den Verwendungszweck der Tourismusabgabe. Grundsätzlich zielt die Steuer darauf ab, den Tourismus ökologisch nachhaltiger zu gestalten. Das Geld wird also zu einem großen Teil für den Erhalt und zur Wiederherstellung der Natur eingesetzt. Zeitgleich reguliert die Steuer den Massentourismus der Hochsaison. Die Steuer steigt in den entsprechenden Sommermonaten und ist in der Nebensaison niedriger. Weitere Gelder werden etwa der Forschung, der Wirtschaft oder kulturellen Institutionen bereitgestellt, solange ein positiver Effekt auf nachhaltigeren Tourismus zu erwarten ist.

  • Hoch- und Nebensaison

Die enorme Bedeutung des Tourismus erhöht die Abhängigkeit der Wirtschaft von den Sommermonaten. Während der Hochsaison sorgen die Gäste für massiv steigende Umsätze und viele Arbeitsplätze. In der Nebensaison schwächelt die Wirtschaft dagegen. Eine steigende Abgabenlast macht die Hochsaison unattraktiver für Gäste, die vermehrt auf die Nebensaison ausweichen sollen. Gleichzeitig sollen Investitionen in andere Wirtschaftszweige die prinzipielle Abhängigkeit vom Tourismus verringern und damit den Umweltschutz vorantreiben

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So berechnen Sie die Ökosteuer

Zunächst einmal sollten Sie wissen, dass Sie zwischen den folgenden zwei Steuermodellen auswählen können:

  • „estimaciòn directa“
  • „estimaciòn objectiva“

Bei der „estimaciòn directa“ handelt es sich um Abgaben, die alle einzeln aufsummiert schlussendlich den zu zahlenden Betrag ergeben.

Die „estimaciòn objectiva“ legt hingegen bestimmte Tarife fest, anhand derer Sie einen pauschalen Betrag zahlen. 

Welches Steuermodell das bessere ist, lässt sich nur im Einzelfall beurteilen. Für Gastgeber mit wenig Ressourcen dürfte die „estimaciòn objectiva“ die deutlich zeitsparende Alternative sein. Potenzielle finanzielle Vorteile der „estimaciòn directa“ fallen in der Regel kaum ins Gewicht und wiegen die in jedem Fall vorhandenen zeitlichen Nachteile kaum auf. Der Gastgeber der Ferienwohnung nimmt die zu zahlenden Steuern also beim Gast ein und führt diese entweder in Form der „estimaciòn directa“ oder der„estimaciòn objectiva“ an das zuständige Finanzamt ab

Unabhängig vom Steuermodell müssen Gäste Steuerabgaben leisten, die von der Art der Unterkunft, von der Saison und der Aufenthaltsdauer abhängen. Grundsätzlich ausgenommen von den Abgaben sind Jugendliche und Kinder unter 16 Jahren

Wie hoch die Beträge sind, können Sie der folgenden Tabelle A entnehmen.

 

Diese Preise sind ohne Mehrwertsteuer angegeben. Für diese müssen Sie 10 % zusätzlich draufrechnen.

Die Hauptsaison läuft im Zeitraum vom 01. Mai bis zum 31. Oktober, die Nebensaison demnach vom 01. November bis zum 30. April.

Mit  „Touristen auf Kreuzfahrtschiffen ist gemeint, dass Reisende eine Tourismusabgabe leisten, die mit einem Kreuzfahrtschiff an einem Hafen anlanden, das sich weniger als 12 Stunden dort aufhält. Ausnahme: Es handelt sich um den Heimathafen des Schiffes.

Der jeweilige Betrag ist für jeden Aufenthaltstag in der Unterkunft zu entrichten. Ab dem 9. Aufenthaltstag halbiert sich der Betrag.

 

Das Dokument Modelo 017

Das Finanzamt nimmt erst einmal an, dass Sie beim Steuermodell auf die pauschale Besteuerung zurückgreifen. Bevorzugen Sie die „estimaciòn directa“, also die direkte Besteuerung, müssen Sie das explizit im Dokument Modelo 017 angeben.

Dieses finden Sie auf der Website der Steuerbehörde oder hier als PDF-Datei.

Link Steuerbehörde: https://www.atib.es/

Link zur PDF: https://www.atib.es/DescargaDocs/model017.pdf

Achtung: Sind Sie Eigentümer mehrerer Ferienunterkünfte, können Sie sich dennoch nur für ein Steuermodell entscheiden. Entscheiden Sie sich für die  „estimaciòn directa“, verpflichten Sie sich damit für 2 Jahre, dieses Steuermodell anzuwenden. Möchten Sie wechseln, müssen Sie dies ebenfalls explizit angeben. 

Das Dokument Modelo 017 dient auch als Anmeldeformular für die Abgabe der Ecotasa Baleares. Um Ihre Ferienwohnung anzumelden, benötigen Sie einen digitalen Ausweis oder elektronische Zertifikate, die Ihre Identität bescheinigen, wenn Sie zum Beispiel als Vertreter für Dritte arbeiten.

Die „estimaciòn objectiva“: So funktioniert die pauschale Besteuerung

Vorweg: Da Sie als Gastgeber bei der pauschalen Berechnung der Tourismusabgabe auf den Balearen unter dem Strich einen Gewinn oder einen Verlust generieren, geben Sie den Differenzbetrag in der Einkommensteuer an. Die Gewinne und Verluste werden dann darüber besteuert (im Falle eines Verlusts zahlen Sie natürlich weniger Einkommensteuer).

Der Differenzbetrag berechnet sich aus:

Höhe des aus der pauschalen Besteuerung errechneten Betrags minus tatsächliche Steuereinnahmen von Ihren Gästen

 

Berechnung der „estimaciòn objectiva“

Zunächst einmal berücksichtigt die Berechnung, dass Personen unter 16 Jahren keine Steuerabgaben leisten müssen. Deshalb spielt der Faktor 0,65 eine Rolle.

Die erste Zwischenrechnung lautet: 

Formel B: (Anzahl Schlafplätze) – (Anzahl Schlafplätze – 2) x 0,65 = Anzahl besteuerter Schlafplätze

Der Minuend -2 berücksichtigt, dass nicht immer alle Schlafplätze genutzt werden.

Beispiel: Sie vermieten zwei Doppelbetten (vier Schlafplätze). Gemäß Formel B berechnet sich das erste Zwischenergebnis folgendermaßen:

4 – (4-2) x 0,65 = 2,7

Die Anzahl der besteuerten Schlafplätze beträgt demnach 2,7.

Außerdem legt die Berechnung Pauschalbeträge für die Länge des Vermietungszeitraums im Jahr fest. Wenn Sie zum Beispiel über den Winter hinweg 2 Monate nicht vermieten, kommen Sie etwa auf einen Vermietungszeitraum von 365 Tage – 61 Tage (2 Monate) = 304 Tage.

Die Pauschalbeträge sehen folgendermaßen aus:

Ab 306 Tagen aufwärts: 98 Euro

Ab 214 Tagen aufwärts: 92 Euro

Ab 123 Tagen aufwärts: 88 Euro

Ab 63 Tagen aufwärts: 77 Euro

Weniger als 63 Tage: 46 Euro

In die abschließende Gesamtrechnung wird noch der Faktor 2 hinzugefügt. Der stammt aus Überlegungen aus Tabelle A und ist ein angenommener Durchschnittsbetrag.

Die abschließende Gesamtrechnung lautet: 

Anzahl der besteuerten Schlafplätze x Pauschalbetrag Vermietungszeitraum x 2  = Jährlich abzuführender Pauschalbetrag

Beispielrechnung für eine Ferienwohnung mit 2 Doppelbetten mit einem Vermietungszeitraum von 330 Tagen:

2,7 x 98 x 2 = 529,20 Euro

 

Wann Sie was einreichen müssen

Eine häufige Frage lautet, ob es einen Unterschied gibt zwischen der Exotaxe auf Mallorca, der Exotaxe auf Menorca oder der Exotaxe auf anderen balearischen Inseln. Die Antwort lautet: Nein. Die Tourismussteuer auf den Balearen ist einheitlich geregelt und wird im Folgejahr  zwischen dem 01. Mai und dem 30. Juni eingezogen.

Achtung: Sie erhalten nur für das erste Geschäftsjahr einen Steuerbescheid. Für die darauffolgenden Jahre müssen Sie die Beträge aus Eigeninitiative überweisen oder einen Dauerauftrag einrichten.

Auch wichtig: In Modelo 017 ist genau aufgeführt, welche Daten Sie außerdem angeben müssen. Dazu gehören die Steuernummer oder die Registrierungsnummer der Ferienunterkunft.

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