Eröffnen einer Pension

Welche Regulierungen gibt es?

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Juni 2024

Weniger Aufwand als ein Hotel, mehr als eine alleinstehende Ferienwohnung. Wer sich beruflich für die Unterbringung von Gästen interessiert, findet mit der Eröffnung einer Pension ein angenehmes Mittelmaß. In einer Pension beherbergen Sie wie in einem Hotel gleich mehrere Gäste, legen jedoch einen größeren Wert auf eine gemütliche Atmosphäre. Dabei müssen Sie jedoch einige Anforderungen rechtlicher Art beachten, wie dieser Leitfaden skizziert.

Was genau ist eine Pension?

Eine Pension ähnelt einem Hotel, bietet allerdings weniger Dienstleistungen, die zudem hauptsächlich Gästen vorbehalten sind. Bei den Dienstleistungen beschränken sich Pensionen in der Regel auf die Ausgabe von Speisen und Getränken. Im Gegensatz zu einem Hotel ist die Rezeption meist nicht dauerhaft geöffnet. Es handelt sich üblicherweise um ein Haus mit mehreren, recht einfach ausgestatteten Zimmern, die länger als eine Nacht vermietet werden. Die Anzahl der Zimmer liegt im Durchschnitt deutlich unter denen eines Hotels. Pensionen richten sich sowohl an Feriengäste als auch an beruflich Reisende.

Wählen Sie eine geeignete Rechtsform

Da es sich bei einer Pension um einen Gewerbebetrieb handelt, sollten Sie sich die Wahl der Rechtsform genau überlegen. Schließlich hängen davon nicht nur Haftungsfragen ab, sondern auch die Besteuerung. Viele Betreiber setzen auf eine GmbH oder eine UG (haftungsbeschränkt). Theoretisch stehen Ihnen natürlich weitere Rechtsformen zur Verfügung.

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© Christopher Jolly via Unsplash

Melden Sie die Pension an

Egal, welche Rechtsform Sie wählen, müssen Sie Ihre Pension beim Gewerbeamt anmelden. Handelt es sich um eine GmbH oder eine UG, ist ein Eintrag ins Handelsregister notwendig. Das Gewerbeamt leitet die Informationen eigenständig an das Finanzamt und an die zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK) weiter. Das Finanzamt sendet Ihnen im Anschluss Unterlagen zur Erfassung der steuerlichen Abgaben zu. Bei der schriftlichen Gewerbeanmeldung benötigen Sie üblicherweise folgende Unterlagen:

  • Formular zur Gewerbeanmeldung 1 (GewA1)
  • Kopie Ihres Personalausweises
  • Bei Kapitalgesellschaften zusätzlich einen Handelsregisterauszug und unter Umständen den Gesellschaftsvertrag
  • Ebenfalls müssen Sie Ihre Pension bei der zuständigen Berufsgenossenschaft anmelden. In diesem Fall handelt es sich um die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN). Sie übernimmt als Unfallversicherungsträger eine wichtige Aufgabe. Sie müssen Ihr Gewerbe auch dann bei der BG anmelden, wenn Sie keine Mitarbeiter beschäftigen.

Diese Genehmigungen benötigen Sie

Als Beherbergungsbetrieb benötigen Sie in der Regel keine Gaststättenkonzession. Sie dürfen Ihren Gästen also ohne zusätzliche Genehmigung sowohl Speisen als auch Getränke anbieten. Eine Ausnahme gibt es allerdings. Sobald Sie Gästen, die Sie nicht in Ihrer Pension beherbergen, Speisen und Getränke anbieten, benötigen Sie zwingend eine Erlaubnis. Sie können die Konzession je nach Bundesland beim Ordnungsamt, beim Kreisamt oder ähnlichen zuständigen Behörden. Dazu benötigen Sie üblicherweise wenigstens folgende Unterlagen:

  • Gewerbezentralregisterauszug
  • Polizeiliches Führungszeugnis

Die Vorgaben unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland, weshalb Sie sich am besten bei der zuständigen IHK informieren.

Hygienische Anforderungen

Die Vorschriften bei der Bewirtung Ihrer Gäste sind durch Verordnungen der EU geregelt und gehören zu den wichtigsten Aspekten, die Sie bei der Eröffnung einer Pension beachten sollten. Zunächst müssen Sie Ihre Pension bei der zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörde anmelden. Kochen Sie selbst, sind Sie und Ihre Mitarbeiter zudem verpflichtet, an einer Schulung zum Infektionsschutzgesetz teilzunehmen, um eine entsprechende Erlaubnis vom Gesundheitsamt zu erhalten. Die Hygieneanforderungen umfassen nicht nur geschultes Personal, sondern sind auch baulicher Natur. So gelten unter anderem folgende Regelungen:

  • Sanitäre Anlagen und Küchen dürfen nicht unmittelbar verbunden sein
  • Küchen müssen derart sauber sein, dass sie den spezifischen Hygieneanforderungen entsprechen
  • Die Küche muss ausreichend belüftet sein

Die Vorschriften umfassen noch zahlreiche weitere Punkte, die Sie bei der Eröffnung einer Pension dringend beachten sollten.

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Gefahrenanalyse und kritische Kontrollpunkte

Das HACCP-Konzept (Hazard Analysis and Critical Control Points, Gefahrenanalyse und kritische Kontrollpunkte) wurde zur Gefahrenvermeidung beim Umgang mit Lebensmitteln entwickelt. Die Umsetzung ist nicht nur für die Gesundheit Ihrer Gäste wichtig, sondern auch für den Erfolg Ihrer Unternehmung. Bei Nichteinhaltung der Hygienestandards müssen Sie mit erheblichen rechtlichen Konsequenzen rechnen. Das HACCP-Konzept umfasst sieben Punkte:

  1. Durchführen einer Gefahrenanalyse
  • Identifizierung möglicher Gefahren physikalischer, chemischer oder biologischer Art, die beim Lebensmittelkonsum entstehen können.
  1. Identifikation der kritischen Kontrollpunkte, die für die Sicherheit der Lebensmittel entscheidend sind
  • Bestimmte Punkte während des Herstellungsprozesses, an denen eine Kontrolle sinnvoll ist.
  1. Das Festlegen von Eingriffsgrenzen an den jeweiligen kritischen Kontrollpunkten
  • Die Eingriffsgrenzen betreffen in der Regel die Parameter Zeit und Temperatur. Beispiele sind Tiefkühltemperaturen oder die Kerntemperatur bei der Zubereitung von Fleisch.
  1. Geeignete Überwachungsverfahren an kritischen Kontrollpunkten
  • Entwicklung eines Plans, damit die Kontrollen der kritischen Kontrollpunkte tatsächlich stattfinden.
  1. Einrichten von Korrekturmaßnahmen für den Fall von Abweichungen
  • Fallen während der Kontrolle Fehler auf, müssen diese natürlich korrigiert werden.
  1. Erstellen von Evaluierungsmaßnahmen zur Überprüfung der Effizienz des festgelegten HACCP-Systems
  • Hier ist die Überprüfung und Kontrolle des gesamten HACCP-Konzepts gemeint. Dabei ist es auch wichtig, mögliche neue Regelungen einzubeziehen.
  1. Einrichten einer Dokumentation der Maßnahmen
  • Die Dokumentation aller Schritte ist nicht nur zur eigenen Überprüfung des Konzepts wichtig, sondern auch als Nachweis für die zuständigen Behörden.

Sobald Sie Speisen zubereiten und Ihren Gästen anbieten, sollten Sie sich eingehend mit diesen Prinzipien auseinandersetzen und sie angemessen durchführen. Auch deshalb, weil die Möglichkeit besteht, dass zuständige Behörden Ihre Pension auf die Einhaltung des Konzepts kontrollieren.

GEMA und Rundfunkbeitrag

Sobald Sie Ihren Gästen Fernseher oder Radios zur Verfügung stellen, sind Sie dazu verpflichtet, den Rundfunkbeitrag und die Nutzungsrechte der abgespielten Musik zu zahlen. Dabei zahlen Sie den Rundfunkbeitrag nicht vollständig, sondern lediglich 5,99 Euro monatlich pro Zimmer. Zudem ist das erste Zimmer gebührenfrei. Für die GEMA-Lizenz zahlen Sie üblicherweise 27,50 Euro jährlich pro Zimmer. Tipp: Sind Sie Mitglied beim DEHOGA Bundesverband, der HgK eG oder ähnlichen Verbänden, besteht die Möglichkeit, Nachlässe zu erhalten.

Brandschutz

Die Regelungen des Brandschutzes einer Pension fallen je nach Bundesland unterschiedlich, weshalb Sie sich mit der jeweiligen Landesverordnung auseinandersetzen müssen. Die meisten Vorgaben kennen den Begriff der Sonderbauten, der in der Regel bei Beherbergungsstätten mit mehr als zwölf Betten vorliegt. In solchen Fällen greift die Muster-Behebergungsstättenverordnung (MBeVO), die strengere Brandschutzauflagen kennt. Hier gelten etwa spezielle Bauvorgaben hinsichtlich Rettungswegen, Trennwände, Sicherheitsbeleuchtung oder Ähnliches. Pflicht in allen Räumen sind aber grundsätzlich Rauchmelder. Auch ein Feuerlöscher ist in der Regel verpflichtend.

Weitere Regelungen

Als Betreiber einer Pension müssen Sie darauf achten, dass das Jugendschutzgesetz (JuSchG) eingehalten wird. Das betrifft etwa das Alkoholverbot für Jugendliche. Achten Sie daher zwingend darauf, Jugendlichen keinen Alkohol auszuschenken. Im Zweifelsfall fragen Sie nach einem Personalausweis. Sie müssen ebenfalls die Einhaltung der Nichtraucherschutzgesetze in Deutschland beachten. Demnach ist das Rauchen in Beherbergungsbetrieben ausdrücklich verboten. Es gibt jedoch Ausnahmen, die etwa den Eingangsbereich betreffen. Der Betreiber einer Pension ist für die Durchsetzung dieser Rechte verantwortlich. Das gilt auch etwa für die Einhaltung der Nachtruhe.

Bei der Eröffnung einer Pension müssen Sie einige rechtliche und organisatorische Hürden nehmen. Im Zweifel ist es ratsam, professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen. Dieser Leitfaden bietet daher lediglich eine Übersicht. 

 

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