Real Decreto 933/2021: Gästeregistrierung in Spanien

Das königliche Dekret 933/2021 ist ein spanisches Gesetz, das die Sicherheit erhöhen und kriminelle Aktivitäten in der Urlaubs- und Autovermietungsbranche verhindern soll. Dieses Dekret verpflichtet natürliche und juristische Personen, die Gastgeberdienste anbieten, detaillierte Informationen zu sammeln und an das spanische Innenministerium zu melden. Insbesondere verpflichtet das Dekret Vermittlungsplattformen wie Holidu und Gastgeber dazu, Informationen über Gäste, Buchungen und Unterkünfte, die zum Zweck der Kurzzeitvermietung gebucht wurden, bereitzustellen.

In dieser FAQ haben wir Antworten auf einige der am häufigsten gestellten Fragen zum königlichen Dekret 933/2021 gegeben und erklären, wie unsere Gastgeber die Einhaltung der Vorschriften sicherstellen können.

  • Wann ist das königliche Dekret 933/2021 in Kraft getreten?  

Das Gesetz ist am 02.01.23, mit einer Anpassungsfrist bis zum 01.10.24, in Kraft getreten. Ab dem 01.10.2024 können Sanktionen verhängt werden, wenn die Mitteilungen nicht, nicht fristgerecht oder mit unvollständigen Angaben eingereicht werden.

  • Wie wird Holidu das neue Gesetz einhalten?

Holidu wird die Meldung der Buchung auf der „SES Hospedajes“-Plattform (die vom spanischen Innenministerium entwickelte Plattform zur Einhaltung des königlichen Dekrets 933/2021) zurückziehen/stornieren.

  • Ist es möglich, eine Liste der gemeldeten Buchungen zu erhalten?  

Nein. Um jedoch die gemeldeten Buchungen zu überprüfen, können Sie einfach alle in Ihrem Holidu-Konto als bestätigt markierten Buchungen prüfen und diejenigen, die bereits nicht mehr erstattungsfähig sind, als gemeldet betrachten. Sobald eine Buchung storniert wird, wird Holidu die Meldung dieser Buchung auf der „SES Hospedajes“-Plattform zurückziehen/stornieren. 

  • Warum muss Holidu diese Daten an das spanische Innenministerium übermitteln?

Seit einiger Zeit müssen Gastgeber Informationen über ihre Gäste an die spanischen Behörden melden. Mit dem königlichen Erlass 933/2021 werden die Gastgeber weiterhin Daten melden, aber jetzt verlangen die spanischen Behörden auch von den Vermittlungsplattformen, dass sie einen Bericht vorlegen, um die Sicherheitsmaßnahmen zu verstärken und alle Bürger und Touristen weiter zu schützen.        

  • Wie wirkt sich dieses Gesetz auf mich als Holidu-Gastgeber aus?

Wenn Sie ein Holidu-Gastgeber mit Unterkünften in Spanien sind, sind Sie von diesem Dekret direkt betroffen. 

Als Gastgeber sind Sie ebenfalls verpflichtet, diese Verordnung einzuhalten, indem Sie Daten über Ihre Unterkünfte, Gäste und Buchungen bis zu 24 Stunden nach dem Check-in-Datum melden. Sie sind auch dafür verantwortlich, dass Sie von jedem Ihrer Gäste zusätzliche Informationen einholen.

Holidu macht es Ihnen mit seiner Online-Check-in-Funktion leicht, dies zu tun. Bitte lesen Sie den Abschnitt “Was muss ich für die Einreichung der Informationen tun?”um alle Einzelheiten zu erfahren.

  • Gilt diese Verpflichtung auch für mich, wenn ich keinen Wohnsitz in Spanien habe?

Ja, die Rechtsvorschriften gelten für alle Unterkünfte, die sich auf spanischem Staatsgebiet befinden, unabhängig vom Wohnsitz des Gastgebers.      

  • An welche Behörde muss ich die im königlichen Dekret 933/2021 geforderten Daten melden?

Die Hauptbehörde für die Übermittlung der Daten ist auf nationaler Ebene das spanische Innenministerium. Für die Übermittlung der Mitteilungen hat das Innenministerium die Plattform „SES Hospedajes“ entwickelt. Alle Informationen sollten nun an diese Plattform und nicht mehr an die Guardia Civil und die Nationalpolizei gesendet werden. 

Ausnahmen bilden Katalonien und das Baskenland. Gastgeber mit Unterkünften in diesen autonomen Gemeinschaften werden weiterhin Informationen an die Mossos d'Esquadra bzw. Ertzaintza melden.

  • Welche Informationen müssen gemeldet werden?

Eine vollständige Liste der erforderlichen Informationen finden Sie hier in Anhang I des königlichen Dekrets 933/2021.

In Anhang I wird zwischen professionellen und nicht-professionellen Gastgebern unterschieden, da professionelle Gastgeber verpflichtet sind, die Daten für mindestens 3 Jahre nach dem Abreisedatum aufzubewahren. 

Insgesamt sind die zu meldenden Informationen in vier Kategorien eingeteilt: 

- Angaben zum Meldepflichtigen (Ihre Meldung, Ihre Daten als Gastgeber)

- Daten zur Unterkunft 

- Gästedaten (dies umfasst die Daten alle Gäste einer Buchung)

- Buchungs-/Transaktionsdaten (bitte wählen Sie immer “Zahlungsplattform” als Zahlungsart)

Wichtig zu wissen: Holidu erfasst alle obligatorischen Daten, die für die Buchungen/Transaktionen erforderlich sind. Es gibt jedoch noch wichtige Pflichtangaben von den Gästen, die Sie erfassen müssen, um eine genaue Berichterstattung zu gewährleisten. 

  • Welche zusätzlichen Pflichtangaben muss ich erfassen?

Als Gastgeber sind Sie dafür verantwortlich, die folgenden zusätzlichen Daten für jeden der Gäste einer Buchung zu erfassen:

- Vollständiger Name

- Geburtsdatum

- Adresse des Hauptwohnsitzes

- Telefon oder E-Mail

- Für Erwachsene: Art und Nummer des Personalausweises

- Für Erwachsene mit spanischem Ausweis (NIF oder NIE), „Soporte“-Ausweisnummer

- Bei Minderjährigen: Familienverhältnis zu den anderen Gästen

Um die Daten zu erfassen, müssen die Gäste ein Formular ausfüllen, das ihnen von uns per E-Mail zugesandt wird. Bitte vergewissern Sie sich vor jedem Check-in, dass alle Pflichtangaben erfasst sind. Den Link zum Formular finden Sie in der Buchungsmaske (unter „Check-in Formular für Gäste“).           

Die übrigen abgefragten Daten im BOE (z. B. Staatsangehörigkeit, Ablaufdatum der Kreditkarte usw.) sind lediglich optional, sollten aber, falls vorhanden, sicherheitshalber angegeben werden. 

  • Was muss ich für die Einreichung der Informationen tun?

Um Informationen einreichen zu können, müssen Sie im offiziellen System Ihrer zuständigen Behörde (SES Hospedajes, Mossos d'Esquadra oder Ertzaintza) registriert sein.

Wenn Sie noch nicht beim SES Hospedajes registriert sind, können Sie dies durch Anklicken dieses Links tun. 

Nach der Registrierung können Sie die erforderlichen Daten für jede Buchung direkt auf der entsprechenden Plattform manuell hochladen. Oder Sie können Holidu die Mitteilungen automatisch senden lassen.

Wenn Sie sich für eine Meldung über Holidu entscheiden, befolgen Sie bitte die folgenden Schritte:

1) Aktivieren Sie bei Ihrer Anmeldung im SES Hospedajes das Kontrollkästchen „Mitteilungen über Webservice senden“.

2) Aktivieren Sie die Funktion „Online Check-in“ für unsere Gäste, indem Sie auf diesen Link klicken

    Sie können unsere Schritt-für-Schritt-Anleitung auf unserer FAQ-Seite einsehen.

3) Vergewissern Sie sich während des Aktivierungsprozesses, dass Sie die richtige Behörde (SES Hospedajes, Mossos d'Esquadra oder Ertzaintza) auswählen und Ihre jeweiligen Anmeldedaten eingeben. 

Nach der Aktivierung werden alle Mitteilungen automatisch bis 23:00 Uhr am Tag des Check-ins an die spanischen Behörden gesendet. Um die Daten zu erfassen, müssen die Gäste ein Formular ausfüllen, das ihnen von uns per E-Mail zugesandt wird.

WICHTIG: Bitte überprüfen Sie vor jedem Check-in, ob das Formular vollständig ist und keine Angaben fehlen. Falls es unvollständig ist, holen Sie die fehlenden Informationen bitte beim Check-in nach. 

Sie können den Gast bitten, das Formular auszufüllen, oder Sie können das Formular selbst aufrufen und bearbeiten. Den Link dazu finden Sie auf der Seite mit den Buchungsdetails (unter „Check-in Formular für Gäste“).

  • Wenn Holidu die Mitteilung automatisch sendet, muss ich dann noch sicherstellen, dass die Pflichtangaben aller Gäste der Buchung vollständig in das Formular eingetragen wurden?

Ja. Die Daten aller Gäste, einschließlich Minderjähriger, müssen für jede Buchung an die spanischen Behörden gemeldet werden. 

Wir helfen Ihnen dabei, indem wir die Meldung ermöglichen und die Daten der Gäste per E-Mail anfordern. Es liegt jedoch in Ihrer Verantwortung als Gastgeber, die Einhaltung der Vorschriften sicherzustellen, indem Sie alle fehlenden Daten während des Check-in-Prozesses erfassen. Wenn Sie dies nicht tun, können Sie von den spanischen Behörden wegen Nichteinhaltung mit einem Bußgeld belegt werden. 

  • Ich habe die Funktion Online-Check-in bereits aktiviert. Muss ich noch etwas tun, um die Daten an das Innenministerium zu übermitteln?

Ja, vergewissern Sie sich, dass Sie „SES Hospedajes“ als Behörde für den Empfang von Mitteilungen ausgewählt haben. Dazu ist es erforderlich, dass Sie ein Konto auf der „SES Hospedajes“-Plattform haben, denn Sie werden nach Ihren Anmeldedaten für die automatische Verbindung gefragt. 

Wichtig ist auch, dass Sie in Ihrem „SES Hospedajes“-Konto das Kästchen „Mitteilungen über Webservice senden“ angekreuzt haben.   

Wenn Ihre Immobilie in Katalonien oder im Baskenland liegt, müssen Sie sich nicht bei „SES Hospedajes“ anmelden. Wählen Sie einfach Mossos d'Esquadra oder Ertsaintza und fügen Sie Ihre Anmeldedaten hinzu.

  • Wo finde ich weitere Informationen über den Online-Gäste-Check-in?

Weitere Informationen finden Sie auf unserer FAQ-Seite mit Fragen und Antworten zu dieser Funktion.

Wo finde ich weitere Informationen offizieller Quellen über das königliche Dekret 933/2021? 

Weitere Informationen über das königliche Dekret 933/2021 finden Sie auf der Website des spanischen Innenministeriums und in der offiziellen Veröffentlichung des BOE.


Sollten Sie weitere Fragen oder Bedenken haben, können Sie sich gerne an unseren Kundendienst wenden.

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