Datenschutz in Deutschland

Was Vermieter von Ferienwohnungen beachten sollten

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Mai 2024

Am 25. Mai 2018 trat die vom Europäischen Parlament beschlossene Datenschutz-Grundverordnung in Kraft (DSGVO). Dessen Inhalt spielt auch für Vermieter eine wichtige Rolle, hantieren diese doch mit sensiblen persönlichen Daten von Feriengästen. Umso wichtiger, einen genaueren Blick auf das Datenschutzrecht in Deutschland zu werfen und die Fragen zu klären, was Datenschutz ist und was Datenschutz bedeutet. Der Artikel erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Dafür ist der Umfang der DSGVO zu groß und das Thema zu komplex. Im Zweifel sollten Sie einen Fachmann zurate ziehen.

Was ist Datenschutz?

Beim Datenschutz geht es grundsätzlich darum, die missbräuchliche Verwendung sensibler und personenbezogener Daten zu unterbinden und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung zu gewährleisten. Mit informationeller Selbstbestimmung ist gemeint, dass jeder selbst entscheidet, welche Daten er weitergibt und auf welche Art und Weise Dritte diese nutzen dürfen. Zu den persönlichen Daten zählen u.a.

  • Name und Vorname
  • die Anschrift
  • das Geburtsdatum
  • die IP-Adresse
  • Bankdaten
  • Gesundheitsdaten.
  • Kfz-Kennzeichen

Da im Zuge der Vermietung der Ferienwohnung ein Austausch personenbezogener Daten stattfindet und diese auch gespeichert werden, sollten sich Vermieter mit dem Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten zumindest ein wenig auskennen, bevor sie eine Ferienwohnung inserieren.

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Holen Sie sich die Erlaubnis zur Nutzung der Daten ein

Grundsätzlich gilt, dass der Gast der Nutzung seiner Daten zustimmen muss – am besten in schriftlicher Form. Betreiber einer Webseite bieten Ihren Gästen eine Widerspruchslösung an oder bitten um eine Zustimmung in Form eines einfachen Kontrollkästchens an. Damit bestätigt der Gast, dass er die Datenschutzerklärung gelesen hat und einverstanden ist mit der in der Datenschutzerklärung beschriebenen Weiterverwendung personenbezogener Daten. Falls Sie die Daten telefonisch einholen, bitten Sie Ihren Gast um eine Einwilligung mittels einer formlosen E-Mail. Es gibt allerdings Ausnahmen, für die ein Dienstleister keine Einwilligung benötigt. Dabei handelt es sich um Daten, ohne die das Erbringen der Dienstleistung nicht möglich ist. Beispiel: Nach § 29 Bundesmeldegesetz sind Sie als Vermieter verpflichtet, Informationen über Ihre Gäste zu erfassen, wenn diese eine Ferienwohnung mieten, und gegebenenfalls an die Behörden weiterzuleiten. Dazu zählen nach § 30 folgende Daten:

  • Datum der Ankunft und voraussichtlichen Abreise
  • Familienname
  • Vorname
  • Geburtsdatum
  • Staatsangehörigkeit
  • Anschrift
  • Zahl der Mitreisenden und deren Staatsangehörigkeit
  • Seriennummer des Passes

Da die IP-Adresse nicht darunter fällt, sind Sie dennoch verpflichtet, eine Einwilligung einzuholen. Dieses Beispiel bezieht sich explizit auf das Mieten einer Ferienwohnung, ist allerdings nicht besonders intuitiv. Ein einfacheres Beispiel: Händler benötigen beim Verkauf einer Ware keine Einwilligung, Ihre Adresse verwenden zu dürfen, um Ihnen diese Ware zukommen zu lassen. Ohne Adresse ist es dem Händler offenkundig nicht möglich, diese zuzustellen.

Jede Webseite benötigt eine Datenschutzerklärung

Egal, ob es sich um die Webseite eines Großunternehmens oder um ein Portal für Ferienhausvermietung einer privaten Person handelt, eine Datenschutzerklärung ist für jeden Betreiber einer Webseite Pflicht. Das liegt daran, dass die IP-Adresse gespeichert wird. Diese ist eindeutig identifizierbar, sodass eine Erlaubnis zur Nutzung Pflicht ist. Dabei gilt, dass Sie als Betreiber der Seite den Nutzer vor der Nutzung der Webseite darüber in Kenntnis setzen müssen, welche Daten zu welchem Zweck verwendet werden. Falls Sie kein Jurist sind, ist davon abzuraten, eine eigene Datenschutzerklärung zu verfassen. Deutlich einfacher ist es, auf bereits vorgefertigte Formulierungen zurückzugreifen. Diese finden Sie im Internet und dienen als Grundlage, um eine an Ihre Umstände entsprechende Datenschutzerklärung in die Webseite einzubinden.

Was gehört in eine Datenschutzerklärung hinein?

In der Datenschutzerklärung sollte in jedem Fall stehen, welche Daten wie und warum verwendet werden. Da Sie als Vermieter der Meldepflicht unterliegen, steht in der Datenschutzerklärung entsprechend, dass Sie etwa Namen, Adresse und Buchungszeitraum des Gastes aus jenen Gründen erfassen müssen. Außerdem steht darin, dass die IP-Adresse automatisch erfasst wird und warum das der Fall ist. Das liegt schlicht daran, dass die Webseite dem Nutzer ansonsten nicht dargestellt werden kann. Außerdem informieren Sie den Nutzer darüber, dass eventuell Dritte Zugriff auf Daten besitzen. Wenn Sie etwa einen Online-Zahlungsdienstleister einbinden, benötigt dieser natürlich ebenfalls bestimmte Daten.

Klären Sie Ihre Gäste auf, wie lange die Daten gespeichert werden, welche Rechte Ihren Gästen zustehen, dass jederzeit die Datenschutzerklärung angepasst werden kann und wie die Daten geschützt werden. Zusätzlich geben Sie an, wer sich für den Datenschutz bei der Ferienhausvermietung verantwortlich zeichnet (in der Regel der Webseitenbetreiber) inklusive Kontaktinformationen des Verantwortlichen. Hinzu kommt, dass die Datenschutzerklärung jederzeit leicht einsehbar ist. In der Regel ist sie am unteren Ende der Seite, im sogenannten Footer, verlinkt. Es gilt zudem das Koppelungsverbot. Das heißt, dass der Nutzer die Daten freiwillig übermittelt. Die Buchung der Ferienwohnung darf nicht von der Einwilligung der Nutzung der Daten abhängig sein. 

Der Grundsatz der Datenminimierung

Eine wichtige Formulierung findet sich in Artikel 5 der DSGVO. Demnach dürfen Sie nur die Daten von Ihren Gästen verlangen, die für die Vermietung der Ferienwohnung relevant sind. Die Daten müssen also zweckgebunden sein. Fragen nach Hobbys, Krankheiten oder der Religionszugehörigkeit sollten Sie demnach nicht stellen. Als Betreiber einer Webseite sollten Sie deshalb überprüfen, welche Daten Sie von Ihren Gästen verlangen und gegebenenfalls Buchungsformulare, Kontaktformulare und Ähnliches hinsichtlich des Prinzips der Datenminimierung ändern.

Speichern und Löschen der sensiblen Daten

Da Betreiber einer Website für Ferienvermietung personenbezogene Daten aufnehmen müssen, sind sie dazu verpflichtet, die Daten entsprechend zu schützen. Bewahren Sie die Daten also so auf, dass Dritte keinen Zugriff darauf haben. Zum Schutz personenbezogener Daten sollten Sie Ihren Computer oder Laptop mit einem Passwort versehen. Noch besser und spätestens dann, wenn mehrere Personen gleichzeitig das Gerät nutzen, ist ein zusätzliches Passwort für den Ordner oder das verwendete Programm sinnvoll. Auch personenbezogene Daten in Papierform müssen Sie vor dem Zugriff Dritter schützen. In diesem Fall sorgt ein verschließbarer Aktenschrank für die nötige Sicherheit. Achten Sie zudem beim Löschen digitaler und analoger Daten darauf, dass diese nicht mehr wiederherstellbar sind. Der Vorgang muss der DIN 66399 entsprechen. Ein geeigneter Aktenvernichter und das restlose Löschen von der Festplatte sind also Pflicht.

Die Rechte des Gastes

Dem Mieter wird das Recht zugesprochen, jederzeit Auskunft darüber zu erhalten, welche Daten von ihm gespeichert wurden und in welcher Form dies geschehen ist. Besteht der Gast auf die Löschung der Daten, sind Sie verpflichtet, dieser Bitte nachzukommen. Außerdem hat der Gast das Recht, jederzeit seine Daten zu korrigieren. Er darf ebenfalls stets die Einwilligung zurückziehen. 

 

Datenschutz in anderen Ländern

Das Datenschutzgesetz in Deutschland und der EU gilt im Verhältnis zu anderen Ländern als relativ streng. Grundsätzlich unterliegen alle Mitglieder der EU der DSGVO. Doch selbst wenn Sie Ferienwohnungen ausschließlich innerhalb der EU verwalten, kann es zu kleinen Unterschieden beim Schutz personenbezogener Daten kommen. Die Datenschutzbestimmungen können sich in Details unterscheiden. Große Unterschiede gibt es dagegen üblicherweise, wenn Sie einen Ferienmietvertrag außerhalb der EU aufsetzen. In solchen Fällen müssen Sie sich mit den Regelungen und Gesetzen des jeweiligen Landes auseinandersetzen.

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