Allgemeine Geschäftsbedingungen - Holidu Hosts GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen - Holidu Hosts GmbH

1. Holidu Hosts bietet eine Software-Lösung an, nachfolgend “Holidu Hosts Tool” genannt, um Miet-Ferienimmobilien, nachfolgend als “Objekte” bezeichnet, auf verschiedene Vertriebsplattformen online zu stellen und zu vertreiben. Alle angebotenen Dienstleistungen erfolgen in digitaler Form und es werden keine Ausdrucke von Daten oder Dienstleistungen zu Verfügung gestellt. Beide Parteien stimmen überein, das/die Objekt/e des Unterkunftsanbietern im Holidu Hosts Tool zu konfigurieren und sie an die verschiedenen Vertriebskanäle (z.B. Holidu, Booking.com, Airbnb) zu vertreiben. Die Vertriebskanäle können individuell an- und abgewählt werden.  

2. Bietet der Unterkunftsanbieter Holidu Hosts Bilder der Objekte an, so stellt der Unterkunftsanbieter sicher, dass er über die entsprechenden Bildrechte verfügt und erlaubt Holidu Hosts, diese Bilder falls nötig zu bearbeiten. Sind keine qualitativ hochwertigen Bilder vorhanden, kann Holidu Hosts eigenes, neues Bildmaterial der Objekte erstellen. An diesem Bildmaterial hält Holidu Hosts die exklusiven Bildrechte.  

3. Für den Fall, dass keine Objekt-Beschreibungstexte oder Fotos vorhanden sind, erlaubt der Unterkunftsanbieter dem Holidu Hosts Team, sein Objekt zu besichtigen, um so professionelle, individuelle Beschreibungstexte und/ oder Bilder anfertigen zu können.  

4. Der Unterkunftsanbieter stellt sicher, dass die in Holidu Hosts hinterlegten Verfügbarkeiten und Kalenderdaten stets auf dem aktuellsten Stand sind, da die Objekte dadurch vom Gast ohne vorherig zu bestätigende Anfrage direkt online gebucht werden können („Sofortbuchung“ oder auch „instant book“ genannt). Alle von Holidu Hosts vermarkteten Objekte sind damit sofort buchbar/ haben eine instant book Funktion. Holidu Hosts bestätigt die Buchung automatisch und die Buchung ist damit verbindlich.  

5. Der Unterkunftsanbieter gewährt Holidu Hosts ein Inkassomandat, um den Buchungsbetrag, eventuelle Zusatzkosten, die vor Anreise zahlbar sind sowie eventuelle Stornogebühren einer jeden Buchung direkt vom Gast oder der Vermittlungsplattform einzuziehen.  

6. Der Unterkunftsanbieter kann das Holidu Hosts Tool zum exklusiven Vertrieb seines/r Objekte/s nutzen. Das bedeutet, dass das/die Objekt/e ausschließlich über die auf Holidu Hosts verfügbaren Kanäle vertrieben wird/werden. Im gegenteiligen Fall eines nicht-exklusiven Vertriebs steuert der Unterkunftsanbieter sein/e Objekt/e separat auf anderen Kanälen, nicht über das Holidu Hosts Tool, aus.  

7. Jede Vermittlungsplattform (wie z.B. Holidu, Booking.com, Airbnb) hat unterschiedliche, individuelle Provisionen. Die Portal-Provision der jeweiligen Vermittlungsplattform schlägt Holidu Hosts auf den vom Unterkunftsanbietern übermittelten Preis auf.  

8. Für die finale Online-Schaltung (d.h. das Publizieren der Objekte auf den jeweiligen Vermittlungsplattformen) benötigt Holidu Hosts eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses des Unterkunftsanbietern.  

9. Der Betrag der allerersten Buchung wird dem Unterkunftsanbietern aus Sicherheitsgründen 2 Arbeitstage nach Check-in Datum des Gastes ausgezahlt.  

10. Der Unterkunftsanbieter kann die Auszahlungsbedingungen erhalten, indem er Holidu Hosts die folgenden Dokumente übermittelt: aktuelle Kopie (maximal 3 Monate alt) eines Rechnungsdokumentes (Heizung, Strom, Telefon etc.) des/r Objekte/s. Handelt es sich bei dem Unterkunftsanbietern um eine Agentur, benötigt Holidu Hosts den Agenturvertrag inklusive der Unterschriften der Hauseigentümer. Können diese Dokumente nicht zur Verfügung gestellt werden, werden die Auszahlungen immer 2 Arbeitstage nach dem Check-in Datum des Gastes erfolgen.  

11. Die Auszahlungsbedingungen des Buchungsbetrages einer jeden Buchung durch Holidu Hosts an den Unterkunftsanbietern sind abhängig von der Vermittlungsplattform, über die die Buchung generiert wird. Die genauen Auszahlungsbedingungen je Vermittlungsplattform sind im Anhang I definiert - und werden zudem im Holidu Hosts Tool bei Anwählen der jeweiligen Vermittlungsplattform angezeigt.  

12. Der Unterkunftsanbieter garantiert über den Dienst dieselben oder niedrigere Unterkunftspreise wie über eigene Kanäle für denselben Zeitraum und dieselbe Unterkunft mit denselben Vertrags- und Geschäftsbedingungen, Richtlinien, Ausstattungen und zugehörigen Dienstleistungen und Räumlichkeiten.  

13. Für Buchungen auf den Seiten der Vermittlungsplattformen gelten die jeweiligen Zahlungs- und Stornierungsbedingungen der Vermittlungsplattform, nicht die des Unterkunftsanbietern. Im Falle einer Stornierung der Buchung durch den Gast ist dieser dazu verpflichtet, sich an die Stornierungsbedingungen zu halten und den jeweiligen Betrag zu zahlen.  

14. Holidu Hosts ist als Inkassoberechtigter des Unterkunftsanbietern dazu befugt, den noch ausstehenden Buchungsbetrag gemäß der Stornierungsbedingungen einzuziehen. Holidu Hosts leitet diesen Betrag mit Abzug möglicher Verwaltungskosten direkt nach Erhalt an den Unterkunftsanbietern weiter.  

15. Im Falle von Stornierungen durch den Unterkunftsanbietern ist dieser dazu verpflichtet, Holidu Hosts umgehend die bereits geleisteten Anzahlungen rückzuvergüten. Erfolgt die Stornierung aufgrund höherer Gewalt (z.B. Beschädigungen durch Naturkatastrophen oder Unfälle), wird keine Strafsumme erhoben. Im gegenteiligen Fall gelten folgende Strafsummen:  
10% der bereits erhaltenen Buchungssumme, wenn die Buchung innerhalb 7 Tagen nach Buchungsdatum storniert wird. 20% wenn die Buchung innerhalb 8-15 Tagen storniert wird.  
30% wenn die Buchung nach 15 Tagen oder mehr storniert wird.  

16. Holidu Hosts verpflichtet nicht zu einer exklusiven Kooperation. Das bedeutet, der Unterkunftsanbieter kann seine Objekte auch anderen Channel Managern und Vertriebsplattformen direkt zum Vertrieb anbieten. Daher garantiert Holidu Hosts keine Mindestbelegungen oder Mindestumsätze. Sobald eine Buchung des Objektes über einen anderen Vertriebspartner eingeht, ist der Unterkunftsanbieter dazu verpflichtet, den Belegungskalender manuell zu aktualisieren, sollte keine automatisierte Aktualisierung sichergestellt sein. Die Richtigkeit und Aktualität des Kalenders ist aufgrund der von Holidu Hosts angebotenen Sofortbuchungsoption unabdingbar.  

17. Der Unterkunftsanbieter kann in den Holidu Hosts Kalender eine Reservierung/ Buchung immer und nur dann eintragen, wenn nicht bereits eine Reservierung/ Buchung durch Holidu Hosts generiert wurde. In diesem Fall hat die Reservierung/ Buchung durch Holidu Hosts Vorrang.  

18. Der Unterkunftsanbieter ist dafür verantwortlich jegliche lokale Steuern in Bezug auf die Ferienvermietung seines Objektes zu begleichen. Der Unterkunftsanbieter erhält von Holidu Hosts für jede bestätigte Buchung durch das Tool eine Rechnung über die Buchungssumme und weitere notwendige Daten.  

19. Der Unterkunftsanbieter erkennt hiermit seine volle Verantwortung in Bezug auf geltende Gesetze, Verordnungen, Vorschriften für sein/e Objekt/e an und entbindet Holidu Hosts, seine Tochtergesellschaften, Mitarbeiter und andere Vertreter von jeglichen Sanktionen, Ansprüchen, Haftung, die sich aus Gesetzesverstößen oder Zuwiderhandlungen ergeben können.  

20. Die Kooperationsvereinbarung tritt am Tag der Unterzeichnung durch beide Vertragsparteien in Kraft und wird auf unbegrenzte Zeit geschlossen, bis der Unterkunftsanbieter die Kooperationsvereinbarung beendet. Im Falle einer Kündigung, ungeachtet des Kündigungsgrundes, muss der Unterkunftsanbieter alle bis dahin getätigten Buchungen und die daraus resultierenden Verpflichtungen im Sinne dieser Kooperationsvereinbarung abwickeln.  
 

 

Holidu-Empfehlungsprogramm Nutzungsbedingungen

 

1. Teilnahmeberechtigung

1.1 Das Holidu GmbH Empfehlungsprogramm (Empfehlungsprogramm) ermöglicht es den Teilnehmern, eine finanzielle Vergütung zu erhalten, indem sie Gastgeber werben, die ihre Ferienunterkunft veröffentlichen und so neue Gastgeber auf Holidu werden. 

2. Teilnahme

2.1 Um am Empfehlungsprogramm teilzunehmen, müssen Mitglieder neue Gastgeber an Holidu vermitteln, indem sie ihren  persönlichen Empfehlungslink in ihrem Holidu-Konto verwenden. Ein neuer Gastgeber ist ein Gastgeber, dessen Konto ursprünglich über den speziellen  Empfehlungslink des Werbers erstellt wurde. 

3. Vergütung im Empfehlungsprogramm 

3.1 Empfehlungsboni werden den Teilnehmern in Form einer Geldprämie in Höhe von mindestens 75 € pro geworbener Unterkunft ausgezahlt (saisonale und/oder regionale Angebote können gelten), die von einem Gastgeber veröffentlicht wird, der sich über den Empfehlungslink angemeldet hat. 

3.2 Der Empfehlungsbonus wird innerhalb von 30 Tagen nach Veröffentlichung der neu geworbenen Unterkunft auf Holidu an den Botschafter ausgezahlt. 

3.3 Für neue Unterkünfte, die unter demselben Konto veröffentlicht werden, erhält der Botschafter eine Mindestvergütung von 75 € pro Unterkunft, die innerhalb von 90 Tagen nach dem Datum der ersten Veröffentlichung auf Holidu veröffentlicht wird. 

3.4 Holidu behält sich das Recht vor, Empfehlungsboni einzubehalten, wenn die Teilnahme am Empfehlungsprogramm als betrügerisch erachtet wird, insbesondere wenn ein Fall nach Klausel 8 vorliegt oder die Empfehlungsbedingungen nicht erfüllt werden. 

3.5 Die Empfehlungsboni können nach Ermessen von Holidu geändert werden. Holidu wird Sie mit einer angemessenen Frist im Voraus über eine solche Änderung informieren. Die fortlaufende Teilnahme am Empfehlungsprogramm nach einer solchen Änderung gilt als Zustimmung zu dieser Änderung.  

4. Zahlung eines Super-Empfehlungs-Bonus 

4.1  Der Super-Empfehlungs-Bonus wird den Teilnehmern in Form einer Geldprämie in Höhe von 100 € für drei  geworbene Unterkünfte, die auf Holidu veröffentlicht werden, oder 1000 € für mehr als zehn  geworbene Unterkünfte, die über den einzigartigen Empfehlungslink des Teilnehmers innerhalb desselben Quartals (z. B. 1. Januar bis 31. März) auf Holidu veröffentlicht werden, ausgezahlt.

4.2 Die Super-Empfehlungs-Boni werden innerhalb von 30 Tagen nach Quartalsende an den Super-Botschafter ausgezahlt. Wenn das Quartal zum Beispiel am 31. März endet, kann der Super-Botschafter mit der Vergütung bis zum 30. April rechnen. 

4.3 Holidu behält sich das Recht vor, den Super-Empfehlungs-Bonus einzubehalten, wenn die geworbene Unterkunft  innerhalb desselben Quartals nicht länger auf Holidu veröffentlicht ist (z. B. vom 1. Januar bis zum 31. März) oder wenn die Teilnahme am Empfehlungsprogramm als betrügerisch erachtet wird oder die Empfehlungsbedingungen nicht erfüllt werden. 

4.4 Die Super-Empfehlungs-Boni können nach Ermessen von Holidu geändert werden. Holidu wird Sie mit einer angemessenen Frist im Voraus über eine solche Änderung informieren. Die fortlaufende Teilnahme am Empfehlungsprogramm nach einer solchen Änderung gilt als Zustimmung zu dieser Änderung.  

5. Geworbene Gastgeber

5.1 Geworbene Gastgeber, die sich über den einzigartigen Empfehlungslink des Teilnehmers bei Holidu angemeldet haben, erhalten ebenfalls eine Vergütung in Form eines 50%igen Rabatts auf ihre Aktivierungsgebühr. 

5.2 Dieser Rabatt kann nicht auf eine andere Person übertragen, in Bargeld umgetauscht oder mit anderen Angeboten und Rabatten von Holidu kombiniert werden. 

5.3 Der geworbene Gastgeber darf nur einen Empfehlungslink verwenden. Wenn ein geworbener Gastgeber Empfehlungslinks von mehreren Teilnehmern erhält, erhält nur der Teilnehmer, der mit dem vom geworbenen Gastgeber verwendeten Empfehlungslink assoziiert wird, den Empfehlungsbonus. 

6. Qualifizierte Empfehlungen 

6.1 Eine qualifizierte Empfehlung wird definiert als Unterkunft eines neuen Gastgebers, die auf Holidu unter Verwendung des persönlichen  Empfehlungslinks des Teilnehmers veröffentlicht wird. Holidu behält sich das Recht vor, eine geworbene Unterkunft nicht zu veröffentlichen, wenn diese nicht den Qualitätsstandards entspricht oder sich in einem Gebiet befindet, in dem der Holidu-Service nicht verfügbar ist. 

7. Begrenzung der Anzahl der Empfehlungen

7.1 Die Anzahl der Empfehlungen, die ein Teilnehmer vornehmen und für die er eine Vergütung erhalten kann, ist nicht begrenzt. 

8. Verbotene Aktivitäten 

8.1 Teilnehmer am Empfehlungsprogramm dürfen keine Spam-Mails oder unaufgeforderte E-Mails verwenden, um neue Gastgeber für Holidu zu werben. Dazu gehören Massen-E-Mails, SMS oder Nachrichten an Personen, die die Teilnehmer nicht kennen, oder die Verwendung von automatisierten Systemen oder Bots über einen beliebigen Kanal, um den Empfehlungslink des Teilnehmers zu verbreiten. Teilnehmern ist es untersagt, bezahlte Anzeigen für die Verbreitung Ihres Empfehlungslinks zu schalten oder ihren Empfehlungslink im Namen von Holidu zu verbreiten. Den Teilnehmern ist es untersagt, Gastgeber-Daten auf nicht konforme Weise zu beziehen, um ihren Empfehlungslink zu verbreiten.

8.2 Teilnehmer dürfen sich nicht selbst werben, indem sie verschiedene E-Mail-Adressen, Bankdaten oder Kontaktinformationen verwenden. Ebenso dürfen die Teilnehmer keine Familienmitglieder aus demselben Haushalt werben. 

8.3 Teilnehmer dürfen keine betrügerischen oder täuschenden Aktivitäten ausführen, um Empfehlungsboni zu erhalten. 

9. Haftung 

9.1 Jegliche Schadensersatzansprüche des Botschafters, ungeachtet aus welchem Rechtsgrund, die direkt oder indirekt im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis entstehen, sind ausgeschlossen, soweit nachfolgend nichts anderes geregelt ist: 

9.2 Holidu haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. 

9.3 Darüber hinaus haftet Holidu für die fahrlässige Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Kardinalpflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Botschafter regelmäßig vertraut und vertrauen darf, d. h. Rechte und Pflichten, die der Vertrag nach seinem Inhalt und Zweck zu gewähren hat. In diesem Fall haftet Holidu jedoch nur für den vorhersehbaren Schaden dieses Vertragstyps. 

9.4 Die oben genannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit des Produkts und für arglistig verschwiegene Mängel. Auch die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt. Unberührt bleiben ferner die Vorschriften, nach denen Holidu nach geltendem Recht zwingend haftet. 

9.5 Soweit die Haftung von Holidu ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen. 

10. Änderungen und Kündigung

10.1 Holidu behält sich das Recht vor, das Empfehlungsprogramm mit einer angemessenen Ankündigungsfrist von mindestens einem Monat zu ändern oder zu beenden. 

10.2 Im Falle einer Kündigung verfallen alle nicht eingelösten Empfehlungsboni. 

11. Datenschutz; Sonstiges 

11.1 Die persönlichen Daten, die während des Empfehlungsprozesses gesammelt werden, werden in Übereinstimmung mit den Datenschutzrichtlinien von Holidu verwendet. Diese finden Sie unter: https://www.holidu.de/privacy

11.2 Mit der Teilnahme am Empfehlungsprogramm erklären sich die Mitglieder mit diesen Richtlinien und Konditionen einverstanden.

11.3 Zum besseren Verständnis wurden diese Richtlinien auch in andere Sprachen übersetzt. Sollte es Unterschiede zwischen den Sprachversionen geben, hat die englische Version Vorrang und ist rechtsverbindlich.