CIN - Nationaler Identifikationscode in Italien
Das Tourismusministerium hat eine neue Maßnahme eingeführt, um den Wettbewerb und die Transparenz auf dem Markt für Kurzzeitmieten in Italien zu gewährleisten. Die Verordnung (Decreto Anticipi Nr. 145/2023) des italienischen Bundesgerichtshofes, der im Gesetz „Legge di Conversione Nr. 191/2023“ enthalten ist, sieht die Zuweisung eines nationalen Identifikationscodes (CIN) für Nicht-Hotelunterkünfte und die Einrichtung einer speziellen Datenbank vor, der „Banca Dati Strutture Ricettive (BDSR)“, die vom Tourismusministerium verwaltet wird.
Die Verordnung wurde am 03. September 2024 in der Gazzetta Ufficiale veröffentlicht und das Gesetz tritt am 60. Tag nach seiner Veröffentlichung in Kraft, d. h. gemäß der offiziellen Website des Tourismusministeriums zum 02. November 2024.
Es sei jedoch darauf hingewiesen, dass die Frist für den Erhalt der CIN-Vorschriften auf den 1. Januar 2025 festgesetzt wurde, um eine vollständige und einheitliche Anwendung der Verordnung auf dem gesamten Staatsgebiet zu gewährleisten. Diese Frist wird auf der offiziellen Website des Ministeriums für Tourismus bekannt gegeben.
Im Rahmen des Beschlusses müssen touristische Vermietungen auch bestimmte Anforderungen erfüllen, z. B.:
- Die Installation von Detektoren für brennbare Gase und Kohlenmonoxid
- Das Vorhandensein von Feuerlöschern
- Die Einhaltung der neuen Sicherheitsvorschriften (nur für professionelle Vermieter)
Lesen Sie unser Help Center CIN FAQ.
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