Cedolare secca - alternative Steuerregelung

 

  1. Worum geht es in dieser Verordnung?

Artikel 4 Absatz 5-bis des Gesetzesdekrets 50/2017 in der durch das Haushaltsgesetz 2024 geänderten Fassung schreibt vor, dass Plattformen wie Holidu bei kurzfristigen Aufenthalten von bis zu 30 Tagen einen Einkommenssteuersatz ("cedolare secca") von 21 % auf die Einkünfte von nicht-gewerblichen Gastgebern ("host no professionista") anwenden müssen.

  1. Was genau unternimmt Holidu, um die Verordnung einzuhalten?

Ab dem 1. März 2024 hat Holidu einen Prozess eingeführt, um vollständig den Bestimmungen der "Cedolare Secca" zu entsprechen. Dies gilt insbesondere für alle Buchungen mit einem Check-in-Datum ab diesem Zeitpunkt.  Das bedeutet vor allem, dass wir die Steuerbestimmungen einhalten, indem wir die Auszahlungen an die Gastgeber reduzieren: Die Auszahlungen werden auf der Grundlage eines um 21 % niedrigeren Gästepreises für nicht-gewerbliche Gastgeber berechnet. Wir werden diese 21% direkt an die italienischen Steuerbehörden überweisen, zusammen mit allen gesetzlich vorgeschriebenen Formularen und Dokumenten.

  1. Für wen gilt diese Verordnung? / Welche Gastgeber sind betroffen? 

Diese Verordnung gilt für nicht-gewerbliche Gastgeber, die mindestens eine Unterkunft zur kurzfristigen Vermietung in Italien besitzen. Auf der Grundlage des Gesetzes und der bisherigen Leitlinien der italienischen Steuerbehörde zählen zu den nicht-gewerblichen Gastgebern all jene Gastgeber mit weniger als fünf zu vermietenden Unterkünften sowie Gastgeber, die nicht mehrwertsteuerlich registriert sind, d. h. keine gültige EU-Mehrwertsteuer-ID haben. Eine entsprechende Darstellung finden Sie hier:

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  1. Was bedeutet das für mich als nicht-gewerblicher Gastgeber? Was muss ich tun?

In einem ersten Schritt bitten wir Sie zu bestätigen, dass Sie tatsächlich ein nicht-gewerblicher Gastgeber sind. Dazu loggen Sie sich bitte in Ihr Holidu-Konto ein und beantworten die Frage: "Vermieten Sie 5 oder mehr Objekte in Italien?"

In einem zweiten Schritt empfehlen wir Ihnen, die Zahlungen, die Sie von Holidu erhalten, sorgfältig zu überwachen und bei Fragen Ihren Steuerberater zu konsultieren.

  1. Was bedeutet im Gegenzug “gewerblicher Gastgeber”?

Ein gewerblicher Gastgeber hat entweder eine gültige EU-Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer oder mindestens fünf Immobilien zu vermieten. Gewerbliche Gastgeber sind von diesem Gesetz nicht betroffen, was bedeutet, dass sich für sie nichts ändert und, was am wichtigsten ist, dass gewerbliche Gastgeber weiterhin die vollen Zahlungen von Holidu erhalten.

  1. Welche Gruppe von Gastgebern ist nun betroffen?

Nur nicht-gewerbliche Gastgeber sind von diesem Gesetz betroffen. Für gewerbliche Gastgeber ändert sich nichts.

  1. Ich bin ein nicht-gewerblicher Gastgeber, der sich nicht für die Pauschalsteuer ("cedolare secca"), sondern für die normale Regelung entschieden hat. Was muss ich tun?

Wenn Sie ein nicht-gewerblicher Gastgeber gemäß den beschriebenen Kriterien sind, der sich für die normale Regelung entschieden hat, muss Holidu immer noch einen Quellensteuersatz von 21 % von Ihren Einkünften einbehalten, aber der Einbehalt gilt als Vorauszahlung (was bedeutet, dass Gastgeber ihn mit ihrer jährlichen Gesamtsteuerrechnung verrechnen können). Wir empfehlen Ihnen, Ihren Steuerberater zu konsultieren, um weitere Einzelheiten über Ihre steuerlichen Pflichten zu erfahren.

  1. Für welche Aufenthalte wird die Steuer einbehalten?

Die Einbehaltung der Einkommenssteuer gilt für Kurzzeitaufenthalte, die gemäß dem Gesetzesdekret 50/2017 als Aufenthalte von bis zu 30 Nächten definiert sind.

  1. Welche Auszahlungen unterliegen dem Steuerabzug?

Zunächst einmal unterliegen nur Auszahlungen, die sich auf in Italien gelegene Unterkünfte beziehen, dem italienischen Steuerabzug. Der Steuereinbehalt ("cedolare secca") gilt für den Bruttoauszahlungsbetrag vor jeglicher Mehrwertsteuer oder Holidu-Gebühren. Auch Reinigungsgebühren, Handtuchgebühren und alle anderen zusätzlichen Gebühren, die Sie erheben, unterliegen dem Steuereinbehalt. Die einzige Ausnahme, die nicht dem Steuereinbehalt unterliegt, sind die im Gästepreis enthaltenen Kurtaxen.

  1. Ich bin ein nicht-gewerblicher Gastgeber, denn ich habe keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und nur zwei Objekte zur kurzfristigen Vermietung. Was wird Holidu jetzt tun?

In einem ersten Schritt bittet Holidu Sie, in Ihrem Konto zu bestätigen, dass Sie tatsächlich ein nicht-gewerblicher Gastgeber sind. Wenn Sie nicht innerhalb von 2 Wochen reagieren, müssen wir automatisch davon ausgehen, dass Sie ein nicht-gewerblicher Gastgeber sind. In diesem Fall wird Holidu automatisch damit beginnen, 21 % Ihrer Auszahlungen einzubehalten und in Ihrem Namen an die Agenzia delle Entrate zu überweisen. Sollten Sie Ihren Status in einen gewerblichen Gastgeber ändern, können Sie uns dies jederzeit per E-Mail an host@holidu.com mitteilen, z. B. wenn Sie eine gültige EU-Mehrwertsteuer-ID erhalten haben.

  1. Kann ich meinen Status von einem nicht-gewerblichen Gastgeber zu einem gewerblichen Gastgeber ändern? 

Ja, Sie können Ihren Status bei uns jederzeit ändern, wenn sich Ihre Umstände ändern: Das bedeutet, dass Sie entweder eine gültige EU-Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer benötigen oder bestätigen müssen, dass Sie 5 oder mehr Immobilien in Italien zur Kurzzeitmiete vermieten. Wenn dies der Fall ist, kontaktieren Sie bitte unseren Gastgeber-Support per E-Mail über host@holidu.com.

  1. Muss ich Holidu Informationen über Steuerzahler zur Verfügung stellen und wenn ja, zu welchem Zweck?

Für nicht-gewerbliche Gastgeber muss Holidu die erforderlichen Daten von Ihnen zu Berichtszwecken erfassen. Dies ist notwendig, damit Holidu Ihre Steuereinbehaltung korrekt an die italienischen Steuerbehörden melden und alle gesetzlich vorgeschriebenen Unterlagen korrekt erstellen kann. Holidu wird sich im Laufe des Jahres 2024 mit den betroffenen Gastgebern in Verbindung setzen.

  1. Welche Steuerformulare werden Sie ausfüllen, wenn ich bestätige, dass Holidu die "cedolare secca" anwenden soll, weil ich ein nicht-gewerblicher Gastgeber bin?

Holidu wird die folgenden Formulare ausfüllen:

  • F-24: Holidu wird die in Ihrem Namen einbehaltenen Einkommensteuern monatlich an die Agenzia delle Entrate abführen
  • "Certificazione unica" (CU): Holidu meldet der Agenzia delle Entrate die in Ihrem Namen einbehaltenen Steuern inseratbasiert bis zum 16. März des Jahres, das auf das Quellensteuerereignis folgt (Beispiel: für das Jahr 2024 muss die CU bis zum 16. März 2025 eingereicht werden). Holidu stellt Ihnen jährlich eine "certificazione unica" mit Angaben zu den auf Ihre Einkünfte einbehaltenen Steuern aus, damit Sie diese in Ihren Steuererklärungen angeben können. Alle vorbereitenden Schritte werden zurzeit durchgeführt. 
  • Modello 770: Holidu meldet die in Ihrem Namen einbehaltenen Einkommensteuern bis zum 31. Oktober eines jeden Jahres an die Agenzia delle Entrate. Alle vorbereitenden Schritte werden zurzeit durchgeführt.
  1. Wird Holidu mich automatisch wieder als gewerblichen Gastgeber einstufen und den Steuerabzug einstellen, wenn ich mehr als vier Unterkünfte in Italien habe?

Nein, der Steuereinbehalt wird nicht automatisch eingestellt, wenn Sie weitere Einkünfte hinzufügen. Um den Steuerabzug in Italien zu beenden, wenden Sie sich bitte an Holidu unter host@holidu.com.

  1. Benötigen Sie zusätzliche Daten oder Informationen?

Ja: Nach dem Gesetz müssen wir auch Katasterdaten für jede Unterkunft erfassen ("dati catastali dell'imobile locato"). Wir werden uns zu einem späteren Zeitpunkt wegen dieser Daten mit Ihnen in Verbindung setzen; im Moment sind keine weiteren Informationen von Ihnen erforderlich.

   16. Die "cedolare secca" trifft auf mich nicht zu, was soll ich tun?

Falls Sie aufgrund von rechtlichen oder steuerlichen Gegebenheiten von der "cedolare secca" befreit sind, klicken Sie bitte hier

   17. An wen kann ich mich wenden, wenn ich weitere Fragen habe?

In diesem Fall wenden Sie sich bitte an unseren Gastgeber-Support unter host@holidu.com, oder an Ihren Steuerberater (da Holidu keine Steuerberatung durchführen kann).

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